Express Online: Editorial | 18. Januar 2007

Vorsicht!

Dass eine Heizpistole nicht zum Fönen benutzt werden sollte, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Auch, dass Klobürsten für die Körperhygiene denkbar ungeeignet sind, braucht man eigentlich nicht erwähnen. Wenn man nicht als Klobürsten-Hersteller in den USA aktiv ist. Dann kann sich so ein Warn-Hinweis schon mal in barer Münze auszahlen, denn: das Rechtssystem im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bietet so manch verrückter Schadensersatzklage gegen eine Firma Aussicht auf Erfolg. Geschworene können Schadenersatzsummen in fast grenzenloser Höhe beschließen.

Deshalb versuchen sich viele Hersteller mit völlig absurden Warnhinweisen gegen sämtliche Eventualitäten abzusichern. Der Hersteller eines Kinder-Rollers etwa mit dem Hinweis: "Produkt bewegt sich bei Benutzung!" und ein Bügeleisen-Bauer warnt: "Niemals Kleidung bügeln während sie getragen wird!"

Seit zehn Jahren werden die verrücktesten Produktwarnungen einmal jährlich mit den "Wacky Warnings Label Awards" gekürt. Bei der Preisverleihung dieser Tage landete der Warnhinweis eines Waschsalons keine Person in die Waschmaschinen zu stecken ganz oben auf dem Treppchen. Unser Redaktionsfavorit ist aber immer noch der eines Herstellers faltbarer Kinderwagen: Vor dem Zusammenklappen Kind entfernen!

Die "Wacky Warnings Label Awards" im Internet: www.mlaw.org/wwl/

Georg Kronenberg



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