Wie Behördenbriefe in Marburg verständlich werden.
Bitte jetzt nicht direkt aufgeben. Es folgt nur ein Beispiel. Lesen Sie bitte trotzdem weiter. Es wird verständlicher – versprochen. Achtung, es geht los: „Gemäß § 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“
Falls Sie zu denjenigen gehören, die das beim erstmaligen Lesen sofort verstehen: Sie haben meinen vollsten Respekt! Falls nicht: Keine Sorge. Sie gehören zu der großen Mehrheit derjenigen, die zum Verstehen von verschachtelten Sätzen und komplizierten Formulierungen mindestens mehrere Anläufe brauchen. Und das ist kein Grund, sich zu schämen – im Gegenteil: Das ist völlig „normal“.
Doch im „Land der Dichter und Dichter“ herrscht die Annahme vor: Wer sich kompliziert ausdrücken kann, ist intelligent. Und nur Schriftstücke, die schwer zu verstehen sind – obwohl in deutscher Sprache verfasst – sind offizielle Dokumente von Behörden. Diese Annahme geht noch weiter: Nur umständliche Behördensprache ist auch rechtssicher.
Ein Glücksfall für Marburg
Wie falsch diese Annahme ist, hat ein Mitarbeiter der Marburger Stadtverwaltung mit seinem Team aus dem Fachdienst Soziale Leistungen bewiesen. Als der Quereinsteiger anfing, bei der Stadt zu arbeiten, setzte er sich auch mit Bescheiden aus dem Sachgebiet für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung auseinander. Er stieß auf Formulierungen, die er selbst als studierter Jurist nicht sofort verstand.
Die zuständige Sozialdezernentin, Stadträtin Kirsten Dinnebier, nennt es einen Glücksfall, dass Felix Speidel das hinterfragt und auch geändert hat. Er übersetzte immer mehr Bescheide in verständliche Sprache. Aus langen verschachtelten Sätzen machte er mehrere kürzere Sätze. Fachbegriffe erklärte er anhand von Beispielen.
Der oben zitierte Text-Ausschnitt aus einem früheren Bescheid der Marburger Stadtverwaltung lautet mittlerweile so: „Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, und wir wollen nichts übersehen. Ihr Recht steht in Paragraph 24 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB).“

„Die rechtliche Grundlage bleibt erhalten, wird aber verständlich eingeordnet“, sagt der stellvertretende Fachdienstleiter. Dabei ist Speidel die Unterscheidung von Leichter und Einfacher Sprache wichtig. Leichte Sprache richtet sich vor allem an Menschen mit Lern-Schwierigkeiten, Lese-Schwierigkeiten und Menschen mit großen Problemen bei der deutschen Sprache. Texte in Einfacher Sprache sollen dagegen schwere Texte für alle Menschen einfacher machen. Während es für die Verwendung von Leichter Sprache bestimmte Regeln gibt, besteht für die Einfache Sprache kein Regelwerk. Im Gegensatz dazu geht es beim Marburger Modellprojekt der Behördenkommunikation nicht darum, dass schwierige Begriffe „einfach“ erklärt werden. Speidel betont, dass die „Übersetzung“ der Behördensprache für alle verständlich und gleichzeitig rechtssicher sein soll.
Demokratische Teilhabe ermöglichen
Die neuen Formulierungen haben daher auch juristische Fachleute überprüft. Rechtsfehler wurden bislang nicht festgestellt, lediglich die gesetzlich festgelegten Rechtsbehelfsbelehrungen bleiben unverändert. Für Speidel geht die Übersetzung schwierig zu verstehender, bürokratischer Texte noch einen Schritt weiter, ist quasi „Rechtsverwirklichung“. Er erklärt das damit, dass demokratische Teilhabe in einem Rechtsstaat nur gewährleistet werden könne, wenn verstanden wird, warum gehandelt wird, wie gehandelt wird, und welche Handlungsmöglichkeiten man selbst hat. „Wenn ich etwas nicht verstehe, kann ich es nicht überprüfen und mich nicht dagegen wehren“, führt er aus.
Auch komplexe Sachverhalte werden nun Schritt für Schritt erklärt. So wird etwa erläutert, wie sich Sozialleistungen zusammensetzen und warum ein Anspruch besteht. Dadurch entsteht Transparenz. Wenn Entscheidungen nachvollziehbar sind, entsteht weniger der Eindruck einer anonymen Verwaltung. Stattdessen wird deutlich, dass behördliches Handeln auf klaren Regeln basiert und erklärt werden kann. Stadträtin Kirsten Dinnebier betont, dass dies dazu beitragen könne, das Vertrauen in den Staat wieder zu stärken: „Wir möchten als Verwaltung mit den Menschen auf Augenhöhe partnerschaftlich und wertschätzend kommunizieren und nicht von oben herab“.
Vorteile ergeben sich nicht nur für die Menschen, die die Bescheide erhalten, sondern auch im Arbeitsalltag der Verwaltung. Die klare Kommunikation reduziere Rückfragen und Missverständnisse, Verfahren werden effizienter und zielgerichteter. Gleichzeitig profitieren die Mitarbeitenden selbst von den neuen Texten, da sie strukturierter und verständlicher arbeiten können.
Das Projekt ist auf großes Interesse gestoßen. Sowohl andere Sozialämter haben sich bereits bei der Stadt gemeldet als auch Vertreterinnen und Vertreter von Landes- und Bundesverwaltungen. Die bisherigen Erfahrungen in Marburg zeigen: Rechtliche Präzision und verständliche Sprache schließen sich nicht aus – im Gegenteil, sie ergänzen sich. Damit die neue Verständlichkeit nicht auf Standardtexte beschränkt bleibt, werden die Mitarbeitenden geschult. Ziel ist es, langfristig alle Teile der Schreiben klar und nachvollziehbar zu formulieren.
Simone Batz

