Veterinärbehörde warnt vor Risiken.

Die Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat bei der amtlich vorgeschriebenen Untersuchung eines erlegten Wildschweins Trichinen nachgewiesen. Sowohl das Hessische Landeslabor als auch das Nationale Referenzlabor für Trichinen am Bundesinstitut für Risikobewertung haben unabhängig voneinander den Befall mit dem Parasiten Trichinella pseudospiralis bestätigt.

Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die vor allem bei fleischfressenden oder allesfressenden Wildtieren vorkommen. Die Parasiten können sich über Zwischenwirte wie beispielsweise Mäuse verbreiten. Ein Befall von Hausschweinen ist in Deutschland aufgrund der Haltungsbedingungen und der gesetzlichen Überwachung äußerst selten. Bei Wildtieren wie Wildschweinen, Füchsen, Wölfen, Bären und Waschbären kann ein Trichinenbefall hingegen auftreten.

Die Infektion mit Trichinen (Trichinellose) ist eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit. Menschen können sich durch den Verzehr von rohem oder nicht ausreichend erhitztem Fleisch infizierter Tiere anstecken. Die Erkrankung kann unter anderem Fieber, Bauchbeschwerden und Muskelschmerzen verursachen. 

Vor diesem Hintergrund weist die Veterinärbehörde auf die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung hin: Fleisch von Wildschweinen und Hausschweinen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, muss vor der Abgabe oder dem Verkauf amtlich auf Trichinen untersucht werden. Die Weitergabe oder der Verkauf von Fleisch ohne vorherige Trichinenuntersuchung ist gesetzlich verboten. 

kro

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