Feuerwerk in der Oberstadt und in Teilen von Weidenhausen verboten.

Wegen der erhöhten Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffrecht Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden zu zünden. Brandempfindliche Gebäude sind beispielsweise Fachwerkhäuser. Ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden.

Die Stadt Marburg weist wie in den vergangenen Jahren darauf hin, dass dieses Verbot im gesamten Stadtgebiet gilt, wo eine Entfernung von mindestens acht Metern unter anderem zu Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden kann.

Aufgrund der engen Gassen gilt dies insbesondere für die Oberstadt einschließlich des Schlosses, für den Lutherischen Kirchhof sowie Teile von Weidenhausen (insbesondere Weidenhäuser Straße, Kappesgasse, Wehrgasse). Ebenfalls ist der Vorplatz der Elisabethkirche betroffen. An diesen Orten ist das Zünden aller Feuerwerkskörper (Raketen/Böller) untersagt. Bei Verstoß muss je nach Einzelfall mit einer Geldbuße von fünf Euro bis 10.000 Euro gerechnet werden.

Polizei und Ordnungspolizei werden in der Silvesternacht wieder Kontrollen durchführen. Da die Einsatzkräfte in dieser Nacht jedoch vielfältige weitere Aufgaben haben und nicht überall sein können, appelliert die Stadt Marburg an die Einsicht und Vernunft der Bürger*innen.

pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg