Die Hessischen Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) und Kunsthochschulen kritisieren geplante Änderungen am Hessischen Klimagesetz.
In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Hessische Umweltministerium und das Hessische Wissenschaftsministerium warnen sie vor einer geplanten Aufweichung der verbindlichen hessischen Klimaschutzziele mit Auswirkungen auch auf die Hochschulen. Besorgt zeigen sie sich über die vorgesehene de-facto-Abschaffung des unabhängigen und nicht weisungsgebundenen wissenschaftlichen Klimabeirats.
Geplante Soll- statt Muss-Vorschriften im Klimagesetz werten die Hessischen Hochschulen als gezielte Aufweichung der hessischen Klimaschutzziele, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 beruhen. Das Land Hessen könne so seiner Vorbildrolle nicht weiter gerecht werden. Die Hessischen Hochschulen sehen es ferner als unerlässlich, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, an denen auch Forschende hessischer Hochschulen beteiligt sind, auch weiterhin als eine wichtige Grundlage der hessischen Klimapolitik berücksichtigt werden.
Unabhängiger wissenschaftlicher Klimabeirat muss beibehalten werden
Irritiert zeigen sich die Hessischen Hochschulen daher darüber, dass der unabhängige und nicht weisungsgebundene wissenschaftliche Klimabeirat mit besonderer Sachkunde in Klimafragen ersetzt werden soll durch einen Klimabeirat, der durch die Minister nach eigenen, nicht näher definierten Sachkundevoraussetzungen bestimmt wird. Dies bewerten die Hochschulen als einen nicht tragbaren Einschnitt in das hessische Klimagesetz. Die Hessischen Hochschulen fordern, den unabhängigen wissenschaftlichen Klimabeirat zwingend beizubehalten. Weiterhin sprechen sich die Hochschulen dafür aus, dass das regelmäßige und wissenschaftlich begleitete Monitoring von Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung inklusive verpflichtender Maßnahmen zur Zielerreichung beibehalten wird und die Ergebnisse transparent veröffentlicht werden.
Aus Sicht der Hessischen Hochschulen ist es zudem wesentlich, dass der auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhende Klimaplan Hessen auch künftig eine verlässliche Planungsgrundlage für langfristige Investitions- und Sanierungsentscheidungen bietet. Damit die Landesverwaltung wie vorgesehen bis 2030 netto-treibhausgasneutral organisiert sein kann, benötigen die Hochschulen neben Planungssicherheit auch geeignete Instrumente. Nicht vermeidbare Treibhausgase sollten auch weiterhin landesseitig verpflichtend über Maßnahmen mit hohem Klimaschutznutzen kompensiert werden.
Insbesondere im Bereich der vielerorts sanierungsbedürftigen Hochschulimmobilien sei neben ausreichenden Ressourcen Planungssicherheit wichtig. Um den Hochschulbetrieb auch künftig vor Klimawandelfolgen zu schützen, müsse die bauliche und technische Resilienz der Hochschulgebäude berücksichtigt werden. Daher sei eine konsequente Klimaanpassung der Landesliegenschaften und ihrer Infrastruktur zwingend erforderlich. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Hessischen Hochschulen ihren Bildungs- und Forschungsauftrag auch künftig erfüllen und die Qualität von Studium und Lehre langfristig gesichert bleibt.
Die Hessischen Hochschulen appellieren, die dargelegten Argumente und Bedenken im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen. Sie stehen für konstruktive gemeinsame Gespräche im Sinne der Fortschreibung wissenschaftlich basierter und fundierter Klimaziele gerne zur Verfügung.
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