Temporeduzierung in der Marburger Innenstadt ab Freitag, den 7. November: „30 ist das neue 50“.
Insgesamt zehn Schulen, fünf Kitas, ein Seniorenpflegeheim und 18 für den Schulweg wichtige Bushaltestellen liegen im Innenstadtbereich nahe der Hauptverkehrsstraße durch Marburgs Innenstadt. Für hunderte Kinder ist die Innenstadtachse daher ein zentraler Teil ihres Schulwegs – sie steigen dort aus, um die letzten Meter zu Fuß zu gehen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht vor, auf solchen hoch frequentierten Schulwegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer einzuführen, damit die Kinder und Jugendlichen sicherer unterwegs sind. Dies gilt von der Gisselberger Straße ab der Einmündung „Teichwiesenweg“ über die Schwanallee und die Universitätsstraße durch die Biegenstraße bis in die Deutschhausstraße. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist außerdem zum Schutz der Anwohner*innen vor Lärm gesetzliche Pflicht.
„Wir befolgen den rechtlichen Rahmen, um die Schulwege für unsere Kinder und Jugendlichen deutlich sicherer zu machen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Wir warten nicht, bis es einen schwerverletzten Achtjährigen gibt, sondern setzen auf Prävention.“ So sei erst im vergangenen Jahr im Bereich Biegenstraße ein vierjähriges Kind angefahren worden – und musste nach Kenntnis der Stadt im Krankenhaus behandelt werden. „Wir wollen so etwas möglichst verhindern. Oder zumindest die Gefahr minimieren“, so Spies. „Wir müssen den täglichen Weg der Kinder sicherer machen“, fordert auch Bernadette Baumgarten. Sie leitet die Kita der katholischen Kirchengemeinde Sank Peter und Paul in der Biegenstraße. „Es ist auch eine Kulturmeile“, ergänzt Jessica Petraccaro-Goertsches vom Leitungsteam des KA.RE. „Hier sind bis in den Abend hinein junge Menschen und Erwachsene unterwegs.“ Sie und weitere Kolleg*innen hatten der Stadt nach dem Unfall des Vierjährigen geschrieben und die Prüfung von Tempo 30 erbeten, ebenso unter anderem die DRK Schwesternschaft, Anwohner*innen und Schüler*innen.
Aktuelle Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, dass die Zahl der Schulwegunfälle im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr wieder um 5 Prozent gestiegen ist – auf 42.303 in sechs Monaten. Insgesamt haben damit jeden Tag in Deutschland 445 Kinder auf ihrem Schulweg einen Unfall. Und: Bei Tempo 50 ist der Aufprall bei einem Unfall drei Mal so heftig wie bei Tempo 30. Die Überlebenswahrscheinlichkeit liegt bei Tempo 30 bei 90 Prozent – bei Tempo 50 nur bei 50 Prozent.
Unfallstatistik für die Innenstadtachse
Die Unfallstatistik für Marburg zeigt von 2022 bis 2024 im Bereich Gisselberger Straße bis Wilhelmsplatz 65 Unfälle auf, darunter 5 schwerverletzte Personen – die meisten Unfälle passierten zwischen 7 und 8 Uhr, zwischen 13 und 14 Uhr, sowie zwischen 15 und 17 Uhr und 18 und 19 Uhr.
Von der Universitätsstraße bis zum Rudolphsplatz gab es in diesem Zeitraum 54 Unfälle mit einer schwerverletzten Person und 23 Leichtverletzten. Insgesamt 16 Prozent der Unfälle passierten zwischen 7 und 10 Uhr, 47 Prozent zwischen 12 und 16 Uhr.
Von Pilgrimstein bis Deutschhausstraße gab es 47 Unfälle mit einer schwerverletzten Person, nicht angepasste Geschwindigkeit war nach ungenügendem Sicherheitsabstand und fehlerhaftem Fahrstreifenwechsel die häufigste Ursache. Hier geschahen 24 Prozent aller Unfälle zwischen 20 und 24 Uhr.
Zeitverlust für den Autoverkehr gering
Die Einschränkungen für den Autoverkehr durch die Einführung von Tempo 30 sind minimal. Auf der Innenstadtstrecke von 3,1 Kilometern bedeutet die Geschwindigkeitsbegrenzung einen Zeitverlust von rechnerisch 149 Sekunden – tatsächlich ist der Zeitverlust aber wesentlich geringer, da wegen des hohen Verkehrsaufkommens ohnehin selten schneller als 30 Stundenkilometer gefahren werden kann. Die Stadtbusse der Stadtwerke Marburg haben eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 15 Stundenkilometern, inklusive der Stopps an den Haltestellen.
Und Tempo 30 hat einen weiteren Vorteil: Die Anwohner*innen werden deutlich entlastet. Die Reduzierung der Geschwindigkeit macht eine Reduzierung des Lärms um zwei bis drei Dezibel aus. Das reduziert die akustische Leistung um die Hälfte und wird vom Menschen als deutlich leiser wahrgenommen. „Hier sind wir auch rechtlich verpflichtet zu handeln, um die Gesundheit unserer Bürger*innen zu schützen“, so OB Spies. Denn: „Lärmmessungen zeigen, dass an einigen Stellen entlang der Innenstadtachse die Geräusche durch den Verkehr über gesetzlichen Grenzwerten liegen. Hier sind wir verpflichtet, eine Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen.“ Die Berechnungen des Lärms auf der Innenstadtachse sind von einem externen Fachbüro durchgeführt worden. Das Ergebnis: die vom Gesetzgeber als zumutbar geltende Belastung durch Verkehrslärm ist zum Teil tagsüber, insbesondere aber in den Nachtstunden für die Anwohner*innen entlang des Streckenzuges deutlich zu hoch. Besonders stark vom Lärm betroffen sind Streckenabschnitte der Biegenstraße, der Bereich um den Rudolphsplatz, große Teile der Universitätsstraße bis hin zum Wilhelmsplatz und Teile der Schwanallee. Und dies ist der Grund, warum Tempo 30 nicht nur tagsüber zu den Schulzeiten gelten muss – sondern insbesondere nachts nun verpflichtend eingeführt werden muss.
Um den Autoverkehr auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, installiert die Stadt entlang der Strecke mehrere Dialogdisplays, die mit einem Smiley anzeigen, ob man sich an die Geschwindigkeitsvorgabe hält. Darüber hinaus wird die Stadtpolizei auch in diesem Bereich regelmäßig Verkehrskontrollen durchführen – wie auch auf anderen Schulwegen und vor Schulen und Kitas.
Stadt prüft weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Schulwegen
Es gibt zahlreiche Wünsche und Forderungen von Bürger*innen, Ortsbeiräten und von Anwohner*innen und Eltern nach weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Stadt und ihren Außenstadtteilen – insbesondere auch dort, wo Kinder morgens auf dem Weg zum Schulbus Hauptverkehrsstraßen queren müssen. Dadurch liegen bei der Stadt weitere rund 1.000 Prüfpunkte vor. Hier wird die Stadt Stück für Stück sowohl die Schulwegsicherheit als auch den Lärm ebenfalls daraufhin prüfen, ob aus rechtlicher Sicht Tempo 30 eingeführt werden kann beziehungsweise muss.
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