Kennartenprogramm: Landkreis unterstützt und informiert Landwirte.

Das von der Europäischen Union geförderte Programm für sogenannte Kennarten läuft erst seit diesem Jahr. Aber schon jeder dritte Landwirt im Kreis Marburg-Biedenkopf hat einen Antrag auf Fördergelder gestellt.

Schafgarben, Glockenblumen, Margeriten, Johanniskraut, Butterblumen und Wiesen-Schaumkraut – sie gehören zu den bekanntesten unter den rund 50 Kennarten des Programms und sind in der Region häufig. Landwirtinnen und Landwirte, die mindestens vier dieser Arten auf ihrem Grünland vorweisen, können nun von den Fördergeldern profitieren. Sie erhalten 240 Euro pro Hektar.

Der Hintergrund: Extensiv genutzte Wiesen und Weiden bieten zahllosen Pflanzen und Tieren Lebensraum. Zudem haben sie eine CO2-senkende Wirkung und speichern Wasser. Deshalb honoriert das Kennartenprogramm das Vorkommen repräsentativer Pflanzen des Extensivgrünlands. Ziel ist eine nachhaltigere Landwirtschaft. Ob die Arten auftauchen, hängt vor allem von der Art und der Häufigkeit der Bewirtschaftung ab: “Wenn fünfmal im Jahr gemäht und viel gedüngt wird, kommen keine Kennarten hoch”, erläutert Hans Seerich, Leiter des Fachdienstes Agrarförderung des Kreises. An dem Programm beteiligen sich aber sowohl Öko- als auch konventionelle Betriebe.

Bei Informationsveranstaltungen in Neustadt, Weimar und in Caldern stellte der Kreis das Programm und die Kennarten vor. Hunderte von Interessierten nutzten die Gelegenheit, die typischen Pflanzen einer artenreichen Wiese kennenzulernen. Inzwischen haben allein im Landkreis Marburg-Biedenkopf rund 600 Landwirtinnen und Landwirte einen Antrag gestellt. Profitieren können allerdings nur Betriebe mit Weideland. Reine Ackerbau-Betriebe wurden nicht einbezogen. In diesem Jahr können die Kennarten auf jeder Fläche noch in einem Formular dokumentiert werden. Ab 2024 soll es eine App geben. Damit sollen Bilder der Pflanzen hochgeladen werden, die durch GPS-Daten einer Fläche zugeordnet werden können.

Ansprechpartner im Landkreis ist der Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, der Fragen zu den Förderprogrammen beantwortet und beim korrekten Ausfüllen der Formulare hilft (fblv@marburg-biedenkopf.de). Ob die Kennarten tatsächlich auf den gemeldeten Flächen vorkommen, wird stichprobenhaft vom hessischen Prüfdienst kontrolliert.

gec

Bild mit freundlicher Genehmigung von Gesa Coordes