Der Herbst kommt, die Corona-Bestimmungen ändern sich – kaum.

Die Hessische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung an das neue Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Das bedeutet: „Für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ändert sich durch die neue Verordnung nahezu nichts“, sagen Ministerpräsident Boris Rhein und Gesundheitsminister Kai Klose. Die Zahl der Neuinfektionen stiege derzeit zwar wieder an, die Zahl der auf den Intensivstationen zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit sehr schweren Krankheitsverläufen sei aber auf einem eher niedrigen Niveau.

Die wichtigsten Regeln im Überblick: Die Corona-Schutzverordnung sieht auch weiterhin eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr vor, weil hier regelmäßig viele und ständig wechselnde Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Eine medizinische Maske ist weiterhin ausreichend, eine FFP2-Maske wird aufgrund des besseren Schutzes empfohlen.

Neu ist: Das bundesweit geltende Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt jetzt das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im Fernverkehr vor. Eine medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.

Eine FFP2-Pflicht gilt – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – zudem beim Betreten von vulnerablen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime. Besucherinnen und Besucher müssen sich dort auch weiterhin vorab testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend.

kro

Bild mit freundlicher Genehmigung von Gian Yasa/Pixabay