Mit steigenden Temperaturen wächst auch der Drang nach Erfrischung – doch nicht jeder Sprung ins Wasser ist harmlos. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen warnt aktuell vor erheblichen Risiken beim Baden in Flüssen sowie in Stau- und Baggerseen.

„Vor allem aktive Baggerseen, in denen noch Sand und Kies abgebaut oder Material verfüllt wird, eignen sich nicht für eine Abkühlung, denn das Baden dort ist lebensgefährlich“, warnt Hendrik Ebert, Leiter des zuständigen Bergbau-Dezernats beim RP Gießen. Daher ist das Baden in diesen Bereichen auch ausdrücklich verboten. Die Gefahren in aktiven Abbaugebieten seien vielfach unsichtbar und würden dennoch oft unterschätzt, so Ebert weiter: „In den aktiven Baggerseen und Tagebau-Betrieben lauern Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind.“ Gemeint sind damit sowohl vollständig gesperrte Gewässer als auch Uferabschnitte, die nicht ausdrücklich für den Freizeitbetrieb freigegeben sind. Ohne entsprechendes Fachwissen lasse sich nicht erkennen, welche Risiken unter der Wasseroberfläche bestehen.

Besonders gefährlich seien Uferzonen, an denen unter Wasser Materialien aufgeschüttet oder umgelagert würden. Was oberflächlich wie ein sicherer Strand wirke, könne im Ernstfall zur tödlichen Falle werden, wenn der Untergrund plötzlich nachgibt. Zusätzlich kommt eine juristische Komponente hinzu: Wer sich in aktive Abbauzonen begibt, begeht Hausfriedensbruch – und riskiert damit strafrechtliche Konsequenzen.

Aber auch stillgelegte Seen bergen weiterhin Risiken, etwa seien dort Hangrutschungen unter Wasser nach wie vor möglich. „Die dadurch entstehenden Kaltwasser-Strömungen können bei den Badenden lebensgefährliche Kreislaufprobleme oder Krämpfe auslösen“, so Ebert. Die Experten des RP raten deshalb eindringlich dazu, sich ausschließlich in überwachten Freibädern oder offiziell freigegebenen Badeseen abzukühlen.

Ähnliche Vorsicht sei beim Baden in Flüssen wie der Lahn geboten, ergänzt Gabriele Schramm, Leiterin des Dezernats für Oberflächengewässer und Hochwasserschutz: „Auch das birgt Gefahren, um die man wissen sollte.“ Die Lahn sei kein bei der EU gemeldetes Badegewässer, das einer kontinuierlichen Überwachung unterliege. Zwar sei das Baden im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs grundsätzlich erlaubt (§ 19 Hessisches Wassergesetz), doch lokale Einschränkungen – etwa durch Naturschutzgebiete oder private Eigentumsrechte – können das Baden untersagen. Auch wenn keine Regelungen entgegenstehen, ist Vorsicht geboten: Die Gewässer werden nicht überwacht – weder hinsichtlich der Wasserqualität noch im Hinblick auf Badeunfälle. „Die Strömung der fließenden Gewässer sollte auch in Mittelhessen keinesfalls unterschätzt werden“, betont Schramm.

Das RP Gießen spricht sich daher klar gegen das Baden in nicht ausgewiesenen Naturgewässern aus. Es erfolgt stets auf eigene Gefahr. Hinzu kommt: Viele dieser Orte sind unbewacht – im Ernstfall kann Hilfe zu spät kommen. Ein zusätzlicher Risikofaktor: Immer weniger Menschen in Deutschland beherrschen das Schwimmen sicher. Wer sicher baden möchte, findet unter https://badeseen.hlnug.de eine Übersicht über die offiziell überwachten Badegewässer in Hessen.

pe/red

Bild mit freundlicher Genehmigung von RP Gießen