Die „Unabhängige Bürgerliste Marburg“ kann sich bei der Kommunalwahl nicht zur Wahl stellen.

Der Wahlausschuss der Stadt Marburg hatte den Wahlvorschlag zurückgewiesen, weil er laut Eingangsvermerk erst eineinhalb Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist, nämlich am 7. Januar, morgens um 8 Uhr vorlag.

Deshalb wandten sich die Unabhängigen in einem Eilantrag an das Gießener Verwaltungsgericht. Sie trugen vor, dass der Wahlvorschlag schon am 5. Januar, also am letzten Tag der bis 18 Uhr laufenden Einreichungsfrist, um 17.55 Uhr eingereicht worden sei. Die Nichtzulassung des Wahlvorschlags sei rechtswidrig. Es liege ein evidenter Wahlfehler vor. Dem folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht. Eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen des Wahlausschusses sei gesetzlich nicht vorgesehen. Deswegen wurde der Eilantrag zurückgewiesen. Die Beteiligten können dagegen Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichthof in Kassel einlegen.

Die „Unabhängige Bürgerliste Marburg“ versteht sich als parteiunabhängige Alternative, die sich auf sachbezogene Politik vor Ort konzentriert, statt bundespolitische Linien zu verfolgen.

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