Das Verbot gilt für städtische Park- und Grünanlagen, dem Stadtwald sowie auf Grillplätzen

Wegen der anhaltenden Trockenheit und den sich daraus ergebenden Gefahren für Wald- und Wiesenbrände hat die Stadt Marburg für ihre Park- und Grünanlagen, das städtische Waldgebiet sowie die städtischen Grillplätze Grillen und offenes Feuer verboten. Das Verbot umfasst auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für Wasserpfeifen und ähnliches.

Auf den städtischen Flächen verboten sind zudem jegliche Handlungen, die Brände auslösen können. Dazu gehört auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, brennenden Streichhölzern, Entsorgen von Asche, Tabakresten und allen weiteren Materialien, die dazu geeignet sind, Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills. Das Verbot ist zunächst bis zum 30. Juni befristet.

Die Stadt Marburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen oder Glasscherben seien eine Brandgefahr, da sie wie ein Brennglas wirkten. Die Stadtverwaltung bittet daher, keine Glasflaschen sowie generell keine brennbaren Gegenstände liegen zu lassen.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass auch auf privaten Grundstücken ein Verzicht auf offenes Feuer sinnvoll sei.

Die Stadt appelliert zudem an alle Erholungsuchenden sowie Spaziergängerinnen & Spaziergänger, die Zufahrtswege im Feld und auf Waldwegen frei zu halten – damit im Ernstfall auch große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungsdienste ausreichend Platz zur Durchfahrt haben.

pe/kro

Bild mit freundlicher Genehmigung von Gábor Adonyi/Pixabay