Sämtliche Eichen entlang der Bismarckpromenade sind von Nestbesatz des Eichenprozessionsspinners stark befallen. Wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung muss die Bismarckpromenade bis zur Entfernung der Nester gesperrt werden.

An den Bäumen hinter den Grundstücken Körnerstraße, Georg Büchner-Weg, Eichendorffstraße und Gottfried Keller Straße hängen bis zu fußballgroße Gespinstnester. Unter deren Baumkronen verläuft die Bismarckpromenade. Aufgrund der enormen Anzahl von Nestern ist ein Kontakt mit den kontaminierten Brennhaaren der Raupen bei Begehung des Promenadenweges sehr wahrscheinlich. Daher ist eine Begehung gesundheitsgefährdend.

Für Hunde kann der Kontakt mit Eichenprozessionsspinnern sogar lebensgefährlich werden: Schon bei Kontakt mit Nase oder Pfoten können Ausschlag, Entzündungen, Schwellungen und Atemnot auftreten. Beim Verschlucken einer Raupe drohen innere Verätzungen und Nekrose, die zum Tod des Tieres führen können.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners sind überwiegend baumspezifisch und fast ausschließlich an Eichenbäumen an hauptsächlich besonnten Standorten zu finden. Die Härchen der Raupen sind allergen und verbleiben in den Nestern, auch wenn sich die Raupe längst verpuppt hat und als Falter ausgeflogen ist. Die Nester befinden sich nur im Inneren der Baumkronen an stärkeren Astgabeln oder am Stammfuß zwischen Wurzelanläufen. Sie sind niemals an den Astspitzen zu entdecken, wie bei den verschiedenen Obstbaumgespinstmotten.

Eichenprozessionsspinner: Sichtungen melden

Bei Sichtung oder Verdacht auf Befall des Eichenprozessionsspinners auf öffentlichen Grünflächen, bittet die Stadt Marburg darum, dies dem Fachdienst Stadtgrün, Friedhöfe und Grünservice zu melden an gruenflaechen@marburg-stadt.de. Folgende Angaben sind dabei hilfreich:

  • Baumart
  • Lage des Baumes
  • Beschreibung der Sichtung (Raupen oder Nester)
  • Bei Raupen: Zeitpunkt der Sichtung
  • Bei Nestern: Lage beschreiben

Befallene Bäume auf privaten Grundstücken sollten keinesfalls mit eigenen Mitteln behandelt werden, sondern ausgewiesene Fachfirmen angefordert werden. Dabei ist die Baumschutzsatzung der Stadt Marburg zu beachten.

pe/to

Bild mit freundlicher Genehmigung von Dominique Rüger