Wegen der anhaltenden Trockenheit und den sich daraus ergebenden Gefahren für Wald- und Wiesenbrände verbietet die Stadt Marburg das Grillen und offenes Feuer in städtischen Park- und Grünanlagen, im Wald und auf städtischen Grillplätzen.
Das Verbot umfasst auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für Wasserpfeifen und ähnliches. Das Verbot ist zunächst bis zum 31. August befristet. Auf den öffentlichen Flächen verboten sind zudem jegliche Handlungen, die Brände auslösen können. Dazu gehört auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, brennenden Streichhölzern, Entsorgen von Asche, Tabakresten und allen weiteren Materialien, die dazu geeignet sind, Feuer zu entfachen.
Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills. Die Stadt Marburg bittet alle Bürger*innen um besondere Vorsicht. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen oder Glasscherben sind eine Brandgefahr, da sie wie ein Brennglas wirken. Die Stadtverwaltung bittet daher, keine Glasflaschen sowie generell keine brennbaren Gegenstände liegen zu lassen.
Die Stadt weist darauf hin, dass auch auf privaten Grundstücken ein Verzicht auf offenes Feuer sinnvoll ist. Die Stadt appelliert zudem an alle Erholungsuchenden sowie Spaziergänger*innen, die Zufahrtswege im Feld und auf Waldwegen frei zu halten – damit im Ernstfall auch große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungsdienste ausreichend Platz zur Durchfahrt haben.
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