Auch für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren

Am Mittwoch, 25. August, bietet der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Sonderimpfaktion in Stadtallendorf an. Die Impfaktion findet von 12:00 bis 19:00 Uhr im Südstadt-Kiosk (Iglauer Weg 6) und ohne Voranmeldung statt. Geimpft werden auch Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Die Stadt Neustadt bietet einen Shuttleservice an.

Das Angebot richtet sich sowohl an diejenigen, die während der ersten Sonder-Impfaktion im Juli ihre Erstimpfung erhalten haben, als auch die Personen, die noch keine Gelegenheit zur Impfung hatten. Das gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren.

Zur Verfügung stehen der vektorbasierte Impfstoff von Johnson & Johnson und der mRNA-Impfstoff von Biontech. Biontech ist ab 12 Jahren zugelassen. Johnson & Johnson ist ab dem 18. Lebensjahr zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Johnson & Johnson bei Personen ab 60 Jahren zu verwenden. Jüngere können sich bei Bedarf mit Johnson & Johnson impfen lassen, wenn sie sich gemeinsam mit der impfenden Ärztin beziehungsweise dem impfenden Arzt, bei individueller Risikoanalyse und sorgfältiger Aufklärung, dafür entscheiden.

Bei dem Johnson & Johnson-Impfstoff wird nur eine Impfung für einen wirksamen Impfschutz benötigt. Bei dem Impfstoff von Biontech werden zwei Impfungen benötigt. Die Zweitimpfung ist drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung möglich und erfolgt, dann ebenfalls ohne Voranmeldung, im Marburger-Impfzentrum zwischen dem 15. und 30. September 2021. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stadtallendorf steht für eine Fahrt zum Zweittermin bei Bedarf ein Shuttleservice zum Marburger Impfzentrum und zurück zur Verfügung. Einzelheiten hierzu werden während des Impfens am Mittwoch bekannt gegeben.

Einen Shuttledienst zum Impfen am Mittwoch in Stadtallendorf richtet die Stadt Neustadt ein. Anmeldungen werden bis zum 24. August unter der Telefonnummer 06692-8927 entgegengenommen.

Impfinteressierte müssen sich zweifelfrei, mit einem Personalausweis oder einem anderen Ausweispapier, identifizieren können. Eine Krankenversicherungskarte ist hilfreich aber nicht zwingend notwendig. Gleiches gilt für die Mitnahme des eigenen Impfausweises. Wer sein Impfbuch dabei hat, bekommt die Impfung vor Ort eingetragen. Alternativ bekommt der Impfling auch einen elektronischen Nachweis nach Abschluss der Impfserie als Brief mit QR-Code nach Hause geschickt. Kinder vom 12. bis zum 16. Lebensjahr müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

pe/kro

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