Wer einen Hund aus dem Tierheim Cappel bei sich aufnimmt, muss zwei Jahre lang keine Hundsteuer zahlen. Das hat das Stadtparlament kürzlich beschlossen. Die Neuregelung gilt auch für sogenannte Listenhunde. Das sind Hunderassen oder Hundetypen, die als gefährlich angesehen werden und deshalb auf einer Rasseliste erfasst sind.

Noch 2024 galt, dass Hunde aus dem Tierheim Cappel nur sechs Monate lang steuerfrei gehalten werden dürfen. Für Listenhunde gab es keine Steuerbefreiung. Das hat das Stadtparlament in einem Nachtrag zur Hundesteuer-Satzung nun geändert: Egal ob Listenhund oder nicht – wer einen Hund aus dem Tierheim in die Familie aufnimmt, muss für 24 Monate keine Hundesteuer zahlen. Der Nachtrag gilt seit dem 1. Januar.
„Wer einen Listenhund aufnimmt, sollte von diesem Bonus nicht ausgeschlossen werden. Die Vermittlung von diesen Hunden ist ohnehin schon schwieriger“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Spies. Denn: Das Marburger Tierheim vermittelt Listenhunde nur dann, wenn es die potentiellen Halter*innen für geeignet hält.
Laut Spies soll die Neuregelung einen Anreiz schaffen, sich für einen Hund aus dem heimischen Tierheim zu entscheiden. Zugleich hoffe man, das Tierheim auf diese Weise zu entlasten.

pe/LB

Bild mit freundlicher Genehmigung von Patricia Grähling