Eine neue Einheit der Marburger Staatsanwaltschaft sucht nach illegalen Waren in Briefen – dafür wurde sogar das Postgesetz geändert.

Bis zu 100 Sendungen mit zweifelhaftem Inhalt entdecken die Mitarbeiter der Post in Marburg – und das jeden Tag. In den Umschlägen verbergen sich Heroin, Ecstasy, Cannabis sowie Falschgeld und gefälschte Ausweise. Größeren Sendungen enthalten auch Schusswaffen und Munition. Kriminelle Verkäufer greifen häufig auf das Postsystem zurück, um ihre Ware an den Mann zu bringen. Seit dem 1. Dezember ermittelt in Marburg die Taskforce Briefermittlung – gegründet von der Staatsanwaltschaft Marburg, dem hessischen Justizministerium und der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Sie soll den kriminellen Versandhändlern auf die Spur zu kommen.

Denn in Marburg befindet sich das Briefermittlungszentrum der Deutschen Post. Unzustellbare Briefe aus ganz Deutschland landen in dem Postgebäude neben der Autobahn. Die Mitarbeiter versuchen dort, Absender oder Empfänger zu ermitteln – indem sie Pakete oder Briefe ausnahmsweise öffnen. Wenn sie dabei Drogen oder Waffen fanden, durften sie die Polizei bislang nicht kontaktieren – das war bis vor kurzen durch das Briefgeheimnis untersagt.
Das Land Hessen initiierte deswegen einen Änderung des Postgesetzes, der der Bundestag im Frühjahr zustimmte. Seit dem 18. März müssen Postdienstleister sogenannte inkriminierte Güter – etwa Dopingmittel oder Waffen – bei einer Strafverfolgungsbehörde vorlegen. Das heißt, dass die Post diese Fälle nun der Staatsanwaltschaft Marburg übergibt.

Dort sind eigens für die Taskforce Briefermittlung sechs neue Stellen besetzt worden. Sie sollen künftig die Absender der illegalen Waren identifizieren. Im Fokus steht dabei Internetkriminalität, und speziell Plattformen im Darknet. Auf Marktplätzen wie Alpha Bay können Interessenten gezielt nach Drogen oder Waffen suchen. Messengerdienste und Social-Media-Kanäle werden ebenso genutzt. Nach dem Kauf senden die Händler ihre Ware häufig an manipulierte Briefkästen oder präparierte Wohnsitze. Leerstehenden Häusern oder nicht genutzte Briefkästen etwa dienen so als Übergabeort. Schlägt bei diesem Unterfangen etwas fehl, landet die Ware in Marburg.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg