Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) will sich dafür einsetzen, dass “Containern” juristisch neu bewertet wird. “Ich stehe einer Diskussion über Neuregelungen, die allgemeine Maßstäbe für Fälle des Containerns aufstellen, offen gegenüber,” erklärte der Jurist kürzlich. Er werde das Thema deswegen in einem entsprechenden Ausschuss vorbringen, so Poseck.

Hintergrund: Wer weggeworfene Lebensmittel aus Abfallbehältern mitnimmt – also “containert” -, macht sich strafbar. In Deutschland gilt das Containern unter anderem als Diebstahl. Ob diese Regelung sinnvoll ist, wird jedoch schon länger diskutiert.
So schlugen Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erst kürzlich vor, dass Strafverfahren wegen des Containerns eingestellt werden sollten, wenn dies die Umstände im Einzelfall zulassen. Konkret warben Buschmann und Özdemir dafür, die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) beim Containern zu ändern.

Als Reaktion auf den Vorschlag erkärte Poseck: “Hessen hat den Vorsitz im RiStBV-Ausschuss inne. Wir werden die Bitte der Bundesminister daher gerne aufgreifen und dort eine Befassung initiieren. Obschon derzeit eigentlich keine Sitzung des Gremiums vorgesehen ist, wird sich Hessen als Vorsitzland für einen zeitnahen Termin, voraussichtlich im Frühjahr 2023, einsetzen.”

Auch Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) äußerte sich kürzlich positiv zum Containern: “Wir sehen darin einen Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und dieser Beitrag sollte nur in den wirklich strafwürdigen Fällen strafrechtlich verfolgt werden.”

Selten strafrechtlich verfolgt

Gleichzeitig wies Poseck jedoch darauf hin, dass es in Hessen nur selten zu einer Strafverfolgung wegen Fällen von Containern komme. “Im Regelfall werden die Verfahren eingestellt, beispielsweise mithilfe der Opportunitätsvorschriften der Strafprozessordnung.”

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Gabriel Amadeus, CC BY 2.0