Marktplatz und Oberstadt sind für „Spaziergänger“ ab Sonntag tabu.

Ab Sonntag (30. Januar) gilt auch für Teilnehmer von nicht angemeldeten Demonstrationen: Maskenpflicht, Mindestabstand von 1,5 Metern und ein Verbot in der Oberstadt. Das hat die Marburger Ordnungsbehörde heute mit einer Allgemeinverordnung erlassen. Damit werden unangemeldeten Versammlungen prinzipiell dieselben Vorgaben gemacht, die für angemeldete Demonstrationen bereits seit zwei Jahren gelten.

„Bei angemeldeten Demonstrationen haben wir die Oberstadt und den Marktplatz als Versammlungsorte in den vergangenen zwei Jahren in der Regel ausgenommen – wegen der räumlich sehr begrenzten Gegebenheiten“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Spies. Seit Mitte Dezember gebe es aber wöchentlich unangemeldete Demonstrationen – die sogenannten Montagsspaziergänge von Gegnern der Corona-Maßnahmen. Sowohl an den „Spaziergängen“ als auch bei Gegendemonstrationen nähmen immer mehr Menschen teil.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen habe die Stadt das Recht auf Versammlungsfreiheit gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit abgewogen – und sich für strengere Maßnahmen entschieden. In der Oberstadt sei ein geregelter Ablauf von Demonstrationen schwierig und nicht sicher für alle Beteiligten. Denn sowohl unter den Demonstranten als auch unter Polizisten und Passanten gebe es Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer Corona-Erkrankung haben könnten.

pe/LB

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg