Neue Einlassregeln ab Freitag (4. März).

Am Freitag tritt die neue hessische Corona-Schutzverordnung in Kraft. Auch in Marburg gilt dann: Wer städtische Einrichtungen wie das Aquamar oder die Stadtbücherei besuchen möchtte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Für die Testoption ist entweder ein Anitgen-Schnelltest aus einem Test-Center (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) notwendig.

Im Aquamar und im Hallenbad Wehrda gelten wegen der hohen Infektionszahlen weiterhin die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln. Für das Aquamar ist die Zahl der gleichzeitigen Badbesucher*innen bis auf Weiteres auf 150 begrenzt, im Hallenbad Wehrda bleibt es für die Wochenenden bei den beiden Zeitfenstern mit Online-Reservierung. Auch in der Sauna im Aquamar bleibt es zunächst bei den beiden Zeitfenstern mit vorheriger Online-Reservierung.

In der Volkshochschule gilt die 3G-Regel für alle Kurse, die in Innenräumen stattfanden, schon seit längerem. Davon ausgenommen waren nur Kurse der Gesundheitsbildung und Bewegung in Innenräumen dort galt 2G-Plus. Ab Freitag greift auch bei diesen Kurse die 3G-Regel. Die Maskenpflicht am Platz bleibt jedoch in der Volkshochschule noch über den 7. März hinaus bestehen.

pe/LB

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg