Geflügelhalter müssen ihre Tiere nicht mehr im Stall halten.
Bislang galt die sogenannte Aufstallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest für Betriebe mit mehr als 1000 Hühnern, Puten, Enten oder Gänsen. Wie der Landkreis Marburg-Biedenkopf mitteilt, wird die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest aufgehoben. Seit Anfang November seien im Kreis keine neuen Fälle der Geflügelpest festgestellt worden. Bereits im Dezember 2025 hatte der Kreis die Auflagen der im Oktober erlassenen Allgemeinverfügung gelockert, nun werden sie gänzlich aufgehoben.
Auch überregionale Märkte oder Geflügelschauen, bei denen Geflügel gehandelt oder zur Schau gestellt wird, sind damit ab sofort wieder möglich. Im Oktober war die Geflügelpest auch im Landkreis bei drei Kranichen in der Nähe von Kirchhain festgestellt worden. Um weitere Fälle zu verhindern, musste der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln verhindert werden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Influenza, die Vögel trifft und die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann.
Die Veterinärbehörde des Kreises wird die Situation weiter beobachten, um gegebenenfalls auf neue Geflügelpestfälle reagieren zu können.
gec

