Verfahren gegen niedrige Geldbuße eingestellt

Das Marburger Amtsgericht hat das Verfahren gegen vier „Klimakleber“ vorläufig eingestellt – gegen Zahlung einer Geldbuße von je 250 Euro an den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Angeklagten im Alter zwischen 46 und 59 Jahren standen wegen Nötigung vor Gericht. Am 13. Februar hatten sie den Marburger Rudolphsplatz blockiert und damit einen Stau verursacht. Zwei der Beteiligten waren tatsächlich festgeklebt, zwei saßen zwar ebenfalls auf der Straße, waren aber nicht mit dem Asphalt verklebt, um im Notfall eine Rettungsgasse bilden zu können. Den Tatbestand räumten die zur „Letzten Generation“ zählenden “Klimakleber” ein. Sie begründeten dies jedoch vor allem mit den Sorgen um die Zukunft der eigenen Kinder. Es handele sich um zivilen Ungehorsam – ein Versuch, der radikalen Wirklichkeit der Klimakrise handelnd zu begegnen. 

Als Beweggrund für das relativ milde Urteil nannte der Sprecher des Amtsgerichts Wolfgang Petri die relativ kurze Dauer der Blockade, die nur 40 Minuten anhielt. Zudem war jederzeit eine Rettungsgasse gewährleistet, weil nur zwei der vier Angeklagten festgeklebt waren. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch „Klimakleber“ waren mit der Entscheidung einverstanden. „Wir sind erleichtert“, formulierte der Sprecher der Marburger „Letzten Generation“, Stefan Diefenbach-Trommer. Zudem könne man den BUND guten Gewissens unterstützen. Er gehört zu den Umweltschutzorganisationen, die vor wenigen Tagen erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt hatten, weil diese im Bereich Verkehr und Gebäude zu wenig Klimaschutz betreibt. Die vier Angeklagten waren am Verhandlungstag vor dem Amtsgericht mit einer Mahnwache von Attac Marburg, Parents for Future und Make Damage Visible unterstützt worden. Damit protestierten diese gegen die Kriminalisierung der Klimabewegung, auch wenn viele von ihnen – so schreiben sie – den Aktionen der Letzten Generation kritisch gegenüberstehen.

gec

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg