Geflügelpestverdacht hat sich bestätigt.
Nach dem Fund mehrerer toter Kraniche vergangene Woche im Landkreis Marburg-Biedenkopf hatte das zuständige Landeslabor in Gießen bei drei der toten Tiere zunächst Hinweise auf eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus gefunden. Am 30. Oktober wurde dieser Verdacht bestätigt. Der Landkreis hat nun eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Geflügelhaltungen erlassen.
Die Allgemeinverfügung, die ab Freitag gilt, sieht eine sogenannte Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen vor. Das bedeutet, dass die Halterinnen und Halter von Geflügel dafür Sorge tragen müssen, dass sich ihre Tiere in Ställen oder Volieren aufhalten. Diese Ställe oder Volieren müssen nach oben abgedichtet und an den Seiten zum Beispiel mit Maschendraht gesichert sein. So soll der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln verhindert werden. Auch dürfen Wildvögel keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht aus Gewässern trinken, an denen sich auch wilde Vögel aufhalten. Auch werden Geflügelausstellungen und -märkte untersagt, damit sich der Erreger der Geflügelpest nicht über solche Veranstaltungen weiter ausbreiten kann. Untersagt ist zudem das Verbringen, also der Transport von Geflügel aus einem Risikogebiet zu Veranstaltungen. Zudem sind die Halterinnen und Halter von Geflügel zur Einhaltung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet.
Die in der Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen sind solange gültig, bis eine neue Allgemeinverfügung zu diesem Thema in Kraft tritt. Sie gelten jedoch längstens für sechs Monate.
Hinweise für Privatpersonen
Der Kreis empfiehlt Privatpersonen, tote Tiere zu melden und nicht zu berühren. Die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf beobachtet die aktuelle Entwicklung genau, bereitet weitere Schritte vor und stimmt sie mit weiteren Behörden ab. Bundesweit, auch in Mittelhessen, kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind.
Der Geflügelpesterreger gilt zwar für einige Vogelarten als hochansteckend, es besteht laut Kreis aber keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sein können neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Wer einen toten Vogel findet, kann dies bei der Veterinärbehörde des Kreises unter der Telefonnummer 06421/405-6601 oder per E-Mail unter FDVuV@marburg-biedenkopf.de mit einer möglichst genauen Ortsangabe des Fundortes melden.
pe/kro

