Internationale Studierende brauchen in Marburg weiterhin nur rund 6000 Euro auf dem Konto, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Wer aus einem anderen Land nach Deutschland kommt, um hier zu studieren, muss 10.332 Euro auf einem Konto nachweisen, um für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Stadt Marburg hat diese Summe für Studierende während der Pandemie herabgesetzt. Aufgrund guter Erfahrungen und verbesserter Regelungen wird diese Ausnahmeentscheidung nochmals verlängert – bis Dezember 2025.
Wer seine Aufenthaltserlaubnis während des Studiums in Marburg verlängern will, muss auch in 2025 in der Universitätsstadt 5952 Euro statt 10.332 Euro auf einem Konto vorweisen. Wer 11.904 Euro vorweist, kann die Aufenthaltserlaubnis direkt um zwei Jahre verlängern. „Die Stadt Marburg hat mit dieser Ausnahmeregelung gute Erfahrungen gemacht. Es erleichtert die Bewilligung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Seiten der Verwaltung und für die Studierenden“, sagt Oberbürgermeister Thomas Spies. Außerdem gibt es verbesserte Regelungen auf Bundesebene für internationale Studierende, die neben dem Studium arbeiten möchten.
Eingeführt hat die Stadt die Ausnahmeregelung während der Corona-Pandemie in 2020. So sollten unverschuldete Finanzierungsnöte von internationalen Studierenden während der Pandemie nicht größer werden. Hintergrund ist: Um einen Aufenthaltstitel zu verlängern, müssen internationale Studierende einen sogenannten „Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts“ vorlegen. Während der Pandemie verminderte die Universitätsstadt Marburg diesen Betrag. Diese Regelung ist zuletzt im Dezember 2023 um ein Jahr verlängert worden. Nun gilt sie ein weiteres Jahr, bis zum 31. Dezember 2025. Die Beträge basieren auf den BAföG-Sätzen, die den monatlichen Bedarf eines Studierenden abbilden. Die Stadt Marburg verlangt jedoch nur die Hälfte, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
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