Bei der kommenden Bundestagswahl haben Briefwähler*innen voraussichtlich nur zwei Wochen Zeit zur Stimmabgabe. Grund dafür ist der vorgezogene Wahltermin.
Nach Einschätzung der Bundeswahlleiterin Ruth Brand können die Briefwahlunterlagen erst nach dem 10. Februar versendet werden – also nur 13 Tage vor der Bundestagswahl am 23. Februar. Wer seine Stimme per Post abgeben möchte, sollte deswegen die Wahlunterlagen frühzeitig von der Gemeinde anfordern, rät Kreiswahlleiter Ulrich Ley. Das sei persönlich, schriftlich oder per Mail möglich. In viele Gemeinden – so auch Marburg – könne man die Wahlunterlagen zudem online beantragen.
Wichtig sei auch, dass die ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig bei den entsprechenden Gemeinden eingehen. „Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden“, so Ley.
pe/LB