Corona-Schutzverordnung: Am Erlenring und an 18 weiteren Orten dürfen Feierlustige kein Feuerwerk zünden.

In der Oberstadt, am Schloss und an der Elisabethkirche ist Feuerwerk bereits seit 2009 verboten. Dieses Silverster kommen in Marburg weitere Orte hinzu – die hessische Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass an öffentlichen Plätzen mit viel Publikum kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. In Marburg sind folgende Orte betroffen:

  • Lahnterassen
  • Elisabeth-Blochmann-Platz (am Erlenring)
  • Gerhard-Jahn-Platz (am Kunstverein)
  • Vorplatz Erwin-Piscator-Haus
  • Bahnhofsvorplatz/Busbahnhof
  • Ortenbergsteg
  • Schülerpark
  • Northhampton-Park
  • Alter Botanischer Garten
  • Rudolphsplatz
  • Firmaneiplatz (hinter der Elisabethkirche)
  • Ketzerbach
  • Friedrichsplatz (Südviertel)
  • Lahnauen von der Südspange bis zu den Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke
  • Christa-Czempiel-Platz (Richtsberg)
  • Platz der Weißen Rose
  • “Dallesplatz” Ockershausen
  • Hildegard-Hamm-Brücher-Platz (früher Karl-Theodor-Bleek-Platz, am Südbahnhof)
  • Fläche um den Kaiser-Wilhelm-Turm

In der Silvesternacht kontrollieren Polizei und Ordnungsamt das Böller-Verbot. Wer dagegen verstößt, muss nach Angaben der Stadt mit einer Geldbuße rechnen. Auch um sich selbst und die Natur zu schützen, bittet die Stadt darum, auf Feuerwerk zu verzichten.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Bitu Das/Pixabay