Der andauernde Lockdown wurde nochmal bis zum 18. April verlängert. Darüberhinaus gelten auch verschärfte Maßnahmen bei einer Inzidenzüberschreitung von 100, wie Bund und Länder in einer Pressekonferenz in der Nacht vom 22. auf den 23. März mitteilten. 

Bei privaten Zusammenkünften gilt die bisherige Kontakregel: der eigene Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt. Die Anzahl wurde auf max. 5 Personen beschränkt, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, an Ostern nur Online-Gottesdienste anzubieten. Impf- und Testzentren sollen über Ostern offen bleiben. 

Die Anfang März beschlossene „Notbremse“ soll bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner konsequent umgesetzt werden. Das heißt, dass vorherige Öffnungsschritte wie das Öffnen von Museen und Zoos, sowie Click&Meet wieder zurückgenommen werden. Aber Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen bleiben inzidenzunabhängig offen.

Flugreisen sind trotz steigender Infektionszahlen weiterhin möglich. Für alle Flüge aus dem Ausland nach Deutschland soll vor Abflug eine generelle Testpflicht eingeführt werden. Bund und Länder appellieren allerdings an die Fluggesellschaften, keine weiteren Flüge für die Osterferien mehr anzubieten. Tourismus im eigenen Land wird auch weiterhin nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen geschlossen bleiben. 

Zum Thema Schulen bzw. Kitas heißt es, dass bald möglichst zwei Schnelltests pro Woche eingeführt werden sollen. Sport bei Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren bleibt auch in Gruppen weiterhin möglich.

In Landkreisen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, sollen verschärfte Maßnahmen, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten. 

Alle Einzelheiten zu den weiteren Maßnahmen findet ihr hier.

Christina Schmid

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