In Marburg fehlt es an Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Stadt Marburg ihre Förderung beim sozialen Wohnungsbau deutlich erhöht: Pro Wohneinheit gibt es nun 30.000 Euro zinsloses Darlehen.

Um die Mieten in neu gebauten Sozialwohnungen etwas geringer halten zu können, erhöht die Stadt Marburg die Förderung deutlich: Bislang gab es pro Wohneinheit 10.000 Euro Förderung in Form eines zinslosen Darlehens – die Summe hat die Stadt nun verdreifacht. Künftig bekommen Bauträger, die Sozialwohnungen bauen, 30.000 Euro zinsloses Darlehen. „Wenn es durch unser Darlehen etwa ein Euro pro Quadratmeter günstiger bleiben kann, dann ist das für alle Menschen viel Geld – für Menschen mit geringem Einkommen ist es aber nochmal eine besondere Entlastung“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Spies.

Bedeutet in Zahlen: Bei einer einfachen Standardwohnung mit 60 Quadratmeter Wohnfläche würde die Miete bei der 10.000 Euro-Förderung etwa 10,01 Euro pro Quadratmeter betragen – bei der deutlich erhöhten Förderung sinkt die Miete auf 8,90 Euro. Die Förderung gewährt die Stadt als Darlehen. Das Geld wird also vollständig zurückgezahlt. „Das höhere Darlehen ist notwendig, um niedrige Mietpreise zu ermöglichen – trotz steigender Kosten für Baumaterialien, für die Arbeit und die Zinsen“, so Spies.

Die Stadt Marburg hat bereits mehrere Neubauvorhaben mit dem erhöhten Darlehen unterstützt. So hat die GeWoBau Marburg kürzlich die Zusage über 900.000 Euro erhalten für 30 neue Wohnungen in der Graf-von-Stauffenberg-Straße.

Die Kommunen haben eine gesetzliche Verpflichtung, sich an der Finanzierung von Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte zu beteiligen. Für die Stadt Marburg ist es auch Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, für Wohnraum zu sorgen. In der Universitätsstadt fehlen derzeit etwa 3500 Wohnungen – circa 30 Prozent werden von Haushalten mit geringen Einkommen benötigt. Mit der Förderung durch den Bund und den Darlehen von Stadt und WI-Bank werden Wohnungen geschaffen, deren Miete sich mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegt.

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