Zum Jahresabschluss weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Feuerwerk in der Marburger Oberstadt untersagt ist. Dort gibt es an Sylvester weitere Einschränkungen.

Das Verbot gilt über das ganze Jahr in der gesamten Oberstadt. Auch das Schloss und Schlosspark, der Lutherische Kirchhof sowie die Fläche vor der Elisabethkirche sind betroffen. Hintergrund ist das bundesweit geltende Sprengstoffrecht, das es seit Oktober 2009 verbietet, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden.
In der Oberstadt kommt es an Sylvester zu weiteren Einschränkungen: Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Schlosszufahrt an der Einmündung Rotenberg/Sybelstraße ab 21 Uhr für den motorisierten Verkehr und Fahrräder gesperrt ist. Ab 16 Uhr schließen zudem die Oberstadtaufzüge und die Aufzüge im Pilgrimstein-Parkhaus.

LB

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