Dass Ende Oktober Landtagswahl ist, hat sich herumgesprochen. Dass am 28. Oktober zeitgleich über einen elementaren Pfeiler Hessens abgestimmt wird, bislang weit weniger. Ärgerlich. Denn nicht weniger als die Reform der Hessischen Verfassung steht zu Abstimmung.
Über 15 Vorschläge können die Wähler entscheiden. Soll die Gleichberechtigung in Hessens Verfassung aufgenommen werden? Oder Kinderrechte, die Förderung des Ehrenamtes, der Kultur oder des Sports? Soll die Nachhaltigkeit als Staatsziel festgeschrieben werden?
Und ist es nicht absolut überfällig, dass die Todesstrafe aus unserer Landesverfassung gestrichen wird? Bundesweit ist sie durch das Grundgesetz bekanntlich seit 1949 abgeschafft. In der Landesverfassung steht sie aber immer noch drin. Da wäre es doch viel sinnvoller, ein Bekenntnis zu Europa in die Verfassung zu schreiben, – auch darüber kann am 28. Oktober entschieden werden.
Georg Kronenberg