Wie eine Satzung im Vorwahlkampf zum Aufregerthema mutiert.

Der neueste Zankapfel Marburgs hat einen sperrigen Namen: Freiflächengestaltungs-Satzung. Und zugleich ist er eher ein Beispiel dafür, wie ein Vorhaben zur Klimaanpassung in Wahlkampfzeiten so lange gedehnt und verzerrt wird, bis daraus ein neues Aufregerthema wird. 

„Wir wollten etwas gegen die Schottergärten unternehmen“, erklärt der zuständige Dezernent Michael Kopatz (Klimaliste) seufzend. Dies hätten sich auch der Naturschutzbeirat und die Untere Naturschutzbehörde gewünscht. Der städtische Fachdienst orientierte sich bei der Formulierung der neuen Satzung weitgehend an der „Freiraumsatzung“ der Stadt Frankfurt, die dort schon seit 2023 in Kraft ist. Und weil Marburg bei dem Vorhaben auch die Bürger beteiligen wollte, ging der Entwurf an die Ortsbeiräte, die mögliche Bedenken und Anregungen äußern sollten. Deswegen sagt auch Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD): „Ich verstehe die Aufregung nicht.“ Nach den Stellungnahmen der Ortsbeiräte werde es Änderungen geben und dann werde daraus möglicherweise ein Entwurf, über den man sich streiten könne, so Spies. Bislang habe noch niemand irgendetwas beschlossen.

Doch die erste Fassung der Satzung wurde zum Teil öffentlich und sorgte sowohl in der Lokalzeitung als auch in den sozialen Medien für empörte Kommentare. In der Diskussion ging allerdings weitgehend unter, dass es bei den neuen Regeln laut Kopatz nur um genehmigungspflichtige Neu- und Umbauten ging, die bei der Bauaufsicht beantragt werden müssen. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, dass jeder nun seinen Vorgarten nach den Vorgaben der Stadt gestalten müsse. 

Die geplante Freiflächengestaltungssatzung soll solche Schottergärten verhindern.

VORWÜRFE, WAHLKAMPF UND EINE DEBATTE MIT VIEL VERGANGENHEIT

Die CDU bescheinigte SPD und Klimaliste denn auch gleich „autoritäres Züge“ und eine Politik, die die Menschen „in Scharen in die Hände populistischer Parteien“ treibe. CDU-Vorsitzender Dirk Bamberger behauptet weiter: „Das ist dieselbe Stadtregierung, die den Vorplatz vor dem Erwin-Piscator-Haus zu einer Betonwüste verwandelt hat und der Ketzerbach die großen Bäume nahm.“ Das stimmt allerdings nicht wirklich. Das Wasserband in der Ketzerbach, dem 15 Platanen zum Opfer fielen, stammt noch aus der Ära des einzigen CDU-Oberbürgermeisters, den Marburg je hatte. Der inzwischen verstorbene Dietrich Möller (CDU) verteidigte die Pläne 2005, die damals allerdings vor allem wegen der wegfallenden Parkplätze kritisiert wurden. Der Bürgersteig war nämlich so schmal, so erläuterte Möller damals, „dass kaum zwei Leute nebeneinander gehen können“. Und Radwege fehlten auch. Verwirklicht wurde die Ketzerbach-Planung dann 2006 unter der Regentschaft von Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) und Franz Kahle (Grüne). Und dann gab es auch Kritik an den gefällten Platanen, die Kahle zufolge durch den Umbau der Ketzerbach ohnehin schwer geschädigt worden wären. 

Auch die Planung für das Erwin-Piscator-Haus begann schon 2009 unter Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD), der gemeinsam mit Kahle 2015 Richtfest feierte. Eingeweiht wurde es dann aber tatsächlich von OB Spies, der damals erst wenige Monate im Amt war. 

Dennoch sehen auch die Marburger Grünen die jetzt geplante Satzung skeptisch: „Ökologische Verantwortung braucht Augenmaß und praxistaugliche Lösungen, keine zusätzliche Bürokratie“ sagt Fraktionsvorsitzender Maximilian Walz. Wenn die Regeln nicht in den genehmigungsfreien Bereich reichten, könne man so eine Satzung aber machen. 

In Frankfurt wurde die Freiraumsatzung übrigens schon 2023 von der Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt auf den Weg gebracht. Dort feierten die Grünen sie als „Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaangepassten Stadt“. Und nach anfänglicher Aufregung etwa des Eigentümervereins „Haus & Grund“, der darin ein Investitionshemmnis sah, gab es auch keine Proteste mehr. Bei den Architekten gebe es angesichts des Klimawandels ein grundsätzliches Verständnis, berichtet die Frankfurter Bauaufsicht.

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Schotterverbot bei Neubauten

Die Satzung liegt bislang erst im Entwurf vor und kann noch verändert werden. Sie gilt nach Auskunft von Michael Kopatz nur für Neubauten sowie bei Nutzungsänderungen, die bei der Bauaufsicht beantragt werden müssen. Bei Umbauten, Anbauten oder Sanierungen – zum Beispiel dem Bau von Carports, Dach- und Fassadensanierungen – gilt sie nur für den jeweils betroffenen Bauteil. 

So ist die Anlage von Kies- oder Schottergärten bei Neubauten nicht zulässig. Stattdessen soll je angefangene 200 Quadratmeter Freifläche mindestens ein standortgerechter, möglichst einheimischer mittel- oder großkroniger Laubbaum sowie auf mindestens zehn Prozent der Fläche klimaangepasste Sträucher gepflanzt werden. Zäune müssen licht- und luftdurchlässig sein – zum Beispiel  Hecken und Staketenzäune. Kunststoffplanen und geschlossene Kunststoffzäune sind nicht zulässig. Nur für Terrassen sind Sichtschutzwände noch erlaubt. Fensterlose Fassaden sind ab einer Fläche von mindestens 30 Quadratmetern zu begrünen. Stattdessen kann auch ein Baum gepflanzt werden. 

Die Dächer von neuen Carports und Garagen müssen begrünt werden. Falls das nicht möglich ist, können anstelle der Dachbegrünung auch Bäume gepflanzt werden. 

Auf Kinderspielplätzen ist für ausreichend Schatten durch möglichst einheimische Laubbäume zu sorgen. Fahrradabstellplätze und Anlagen für Mülltonnen sind ab einer Fläche von mehr als zehn Quadratmetern mit rankenden Gehölzen einzugrünen. Auf künstliche Beleuchtung soll möglichst verzichtet werden. 

Fahrverbote für Rasenroboter – wie die CDU in ihrer Pressemitteilung behauptet – gibt es übrigens auch im Entwurf der Satzung nicht.

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Bild mit freundlicher Genehmigung von Gesa Cordes