800 Millionen Euro für das Universitätsklinikum Gießen Marburg – nach langen Verhandlungen wollen sowohl das Land Hessen als auch die Rhön-Klinikum AG eine Rekordsumme in das UKGM investieren.

In den langwierigen Gesprächen zur Zukunft des Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) haben sich das Land Hessen, die Rhön Klinikum AG und das UKGM nach eigenen Angaben “einen Durchbruch erzielt”.
Um am UKGM in die Gesundheitsversorgung sowie in Forschung und Lehre zu investieren, schütten Land und Rhön in den nächsten zehn Jahren mindestens rund 800 Millionen Euro aus. An den Investitionen beteiligen sich beide Seiten.

Seit Anfang des Jahres verhandeln das Land Hessen und Rhön sowie dessen Eigentümer Asklepios über ein sogenanntes Zukunftspapier. Gegenstand dieser vertraglichen Vereinbarung sind unter anderem Investitionsfördermittel für das UKGM, aber auch ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigung vonseiten der Klinikbetreiber. In den vergangenen Wochen stockten die Gespräche jedoch.

Nun erklären Wissenschaftsministerin Angela Dorn, Finanzminister Michael Boddenberg und die Verhandlungspartner auf Seiten UKGM und RHÖN KLINIKUM AG: „Wir sind zuversichtlich, dass wir nun alle zentralen Punkte geklärt haben, um diese bis Ende Januar in eine vertragliche Vereinbarung umsetzen zu können. Um keine Regelungslücke entstehen zu lassen, sind sich die Parteien zudem einig, die bestehenden Vereinbarungen bis längstens Ende Februar zu verlängern. Damit geben wir rechtzeitig vor Weihnachten allen Beschäftigten des UKGM und der Universitäten Gießen und Marburg das klare Signal zur Sicherung des Klinikums in den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre“.

Wir haben eine Einigung für die Berechnung des Restwerts der Investitionsmittel des Landes gefunden, wollen die Change-of-Control-Klausel fortschreiben und auch das Thesaurierungsgebot soll bestehen bleiben“, so die Verhandlungsführenden weiter. „Das UKGM verpflichtet sich weiterhin, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf die Ausgliederung von Betriebsteilen zu garantieren. Darüber hinaus soll es klare Regelungen über den Ablauf von Berufungsverfahren und die Ausstattung von Neuberufungen geben.“ Ein einmaliges Sonderkündigungsrecht nach fünf Jahren für UKGM und Rhön bleibe zudem bestehen.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Gesa Coordes