Eine südhessische Firma wollte in Biedenkopf asbesthaltige Materialien entsorgen – allerdings mit falschen Sachkundenachweise.

Weil ein südhessisches Bauunternehmen Sachkundenachweise gefälscht hat, müssen die Verantwortlichen nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Ein Bauherr hatte die Firma damit beauftragt, asbesthaltige Materialien aus seinem Gebäude in Biedenkopf auszubauen und zu entsorgen. Das Regierungspräsidiums Gießen verlangt von Firmen bei solchen Arbeiten einen Nachweis darüber, dass die Beschäftigten im Umgang mit Asbest geschult sind.

Das Bauunternehmen aus Südhessen flog auf, weil die Scans der Sachkundenachweise eine schlechte Qualität hatten. Der zuständige Baukontrolleur Jörg Heller kontaktierte daraufhin die Lehrgangsträger, die die Nachweise angeblich ausgestellt hatten – die Recherche ergab, dass sämtliche Dokumente gefälscht waren. Das Regierungspräsidium erstattete umgehend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Bei besonders schweren Fällen von Urkundenfälschung sieht das deutsche Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor (§ 267 StGB). Besonders schwer ist ein Fall unter anderem dann, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Für minder schwere Fälle sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

In Biedenkopf konnte der Bauherr ein anderes Unternehmen beauftragen, dass alle Sachkundenachweise vorlegen konnte und die asbesthaltigen Materialien fachgerecht entsorgte.
Informationen zur Entsorgung von Asbest gibt es hier: https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/arbeitnehmerschutz/arbeitsschutz-auf-baustellen/asbestsanierung.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Regierungspräsidium Gießen