Ende Juni laufen einige Fristen ab


Die Landesregierung ruft Hessens Unternehmen und Soloselbstständige, die noch unter der Corona-Pandemie leiden, zu Anträgen für die Corona-Hilfsprogramme des Bundes auf: „Ende Juni laufen einige Fristen ab, die nicht versäumt werden sollten“, erklärten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth am Mittwoch. „Die Landesregierung hat alle Vorkehrungen getroffen, damit Anträge aus Hessen schnellstmöglich bearbeitet und die Hilfen überwiesen werden. Bislang sind aus diesen Programmen in Hessen 3,4 Mrd. Euro ausgezahlt worden.“ 

Die Summe verteilt sich auf verschiedene Programme, die unterschiedliche Zeiträume bedecken und unterschiedliche Laufzeiten haben. Für die Überbrückungshilfe II, die auf pandemiebedingte Umsatzeinbußen im Vorjahr zielt, ist die eigentliche Antragsfrist zwar abgelaufen, Änderungsanträge werden jedoch noch bis zum 30. Juni angenommen.

Bei der weiter gefassten Überbrückungshilfe III läuft die Frist zwar noch bis zum 31. Oktober; Abschlagszahlungen gibt es jedoch nur für Anträge, die bis zum 30. Juni eingehen. „Schnelle Antragstellung lohnt sich also“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir. „Der Staat wendet enorme Mittel auf, um den Unternehmen durch die Krise zu helfen. Wir wollen, dass diese Hilfe auch ankommt.“

Allein aus der Überbrückungshilfe III haben bisher 16.827 hessische Betriebe eine Bewilligung erhalten; die Auszahlungen von 581,8 Mio. Euro summieren sich zusammen mit den Abschlägen von 357,3 Mio. Euro auf insgesamt 939 Mio. Euro. Drei Viertel der eingegangenen Anträge (74,8 Prozent) sind erledigt. Zudem flossen inzwischen 79,8 Mio. Euro als Neustarthilfe an deutlich mehr als 10.000 Soloselbstständige. 

Bei der November- und Dezemberhilfe sind deutlich mehr als 90 Prozent der Anträge vollständig bearbeitet und ausgezahlt, die gesamte Auszahlungssumme liegt inzwischen bei 1,035 Milliarden Euro.

pe/kro

Anträge zur Überbrückungshilfe: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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