Egal ob Kringel oder Stracke – die “Ahle Wurscht“ ist seit letzter Woche eine geschützte geografische Angabe. Das bedeutet: Sie muss aus Nordhessen stammen, um diesen Titel tragen zu dürfen.

Die Europäische Union (EU) würdigt eine hessische Spezialität: Der Name “Ahle Wurscht” ist nun in ganz Europa ein geschützter Begriff. Nur Würste, die in Nordhessen hergestellt wurden, dürfen sich ab sofort auch so nennen. Das heißt, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie der Reifungsprozess der Wurst muss in diesem geografischen Gebiet stattfinden. Das hat die EU vergangene Woche entschieden.

Damit reiht sich die ahle Wurscht in eine Reihe weiterer regionaler deutscher Spezialitäten ein: Auch Nürnberger Lebkuchen, Schwäbischen Spätzle oder Holsteiner Tilsiter sind kulinarische Genüsse, die die EU als schützenswert einstuft.
„Die hessische Landesregierung hat die Bewerbung für die geschützte geografische Angabe in den letzten Jahren aktiv unterstützt”, erklärt Hessens Europaministerin Lucia Puttrich. Sie begrüßt die Auszeichnung für die Spezialität. “Nicht nur, weil ganz viel hessische Tradition in der Ahle Wurscht steckt, sondern weil es auch eine Wertschätzung für traditionelle Herstellungsweisen und regionale Köstlichkeiten bedeutet.” Regionale Anbieter der Wurstspezialität könnten nun zudem auf neue Vermarktungs- und Marketingstrategien setzen.

Bei der Nordhessischen Ahlen Wurscht handelt es sich um eine luftgetrocknete oder geräucherte Dauerwurst aus Schweinefleisch, die in Nordhessen hergestellt wird. Das geographische Gebiet bildet Nordhessen mit den Landkreisen: Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rothenburg, Marburg-Biedenkopf, Kassel und der Stadt Kassel. Für die nordhessische Ahle Wurscht werden ausschließlich Schweine, die im geografischen Gebiet oder den angrenzenden Landkreisen gemästet worden sind, verwendet. Die Schlachtung erfolgt ausschließlich im geografischen Gebiet. Die Differenzierung der Schweine erfolgt dabei nicht nach Rassen, sondern nach Schlachtgewicht. So werden die Schweine extra für die Verwendung in der nordhessischen Ahlen Wurscht länger gemästet als gewöhnlich. Die Schweine müssen bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von durchschnittlich mindestens 125 kg oder ein durchschnittliches Schlachtgewicht von mindestens 100 kg aufweisen. Gegen die Entscheidung der EU kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erhoben werden.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von CC BY-SA 4.0