In der Nacht zum Sonntag (30. Oktober) wird die Uhrzeit um eine Stunde zurückgestellt. Dadurch steigt auch das Risiko für Wildunfälle.

Gute Nachrichten für Langschläfer und Partymenschen: Die Nacht von Samstag auf Sonntag dauert eine Stunde länger. Punkt drei Uhr beginnt nämlich die Winterzeit — und die Uhren werden um genau 60 Minuten zurückgestellt. Die eigene Schlummer darf deswegen getrost etwas länger ausfallen und ein etwaiger Rausch voll ausgeschlafen werden.
Weniger gute Nachrichten für Autofahrer und Wildtiere: Durch die Zeitumstellung steigt das Risiko für Wildunfälle. Denn mit der Winterzeit ändern sich auch die Stoßzeiten im Berufsverkehr. Der Feierabendverkehr fällt dann schlagartig in die Abenddämmerung. Besonders während der Dämmerstunden sind Wildtiere aber sehr aktiv und queren häufig Straßen. Mit dem veränderten Verkehr rechnen die Tiere nicht.

Das Regierungspräsidium Kassel – das für ganz Hessen als Obere Jagdbehörde fungiert – empfiehlt deswegen, auf Landstraßen und im Wald besonders aufmerksam zu fahren. Gefahrenschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest an einer Seite an den Wald grenzen.
Taucht dann ein einzelnes Reh oder ein anderes Wildtier auf der Fahrbahn auf, gilt: Es muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Deswegen sollte man die Geschwindigkeit drosseln und die Stelle nur langsam passieren.

Passiert dennoch ein Unfall, muss zunächst die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert werden. Die Beamten kontaktieren dann den sogenannten Jagdausübungsberechtigten – zum Beispiel das Forstamt oder den Jagdpächter, der das Tier gegebenenfalls von seinem Leid erlöst.
Auf keinen Fall sollte man sich dem verletzten Tier nähern. Es könnte sonst in Panik geraten kann und möglicherweise flüchten – und dadurch weitere Unfälle verursachen. Ebensowenig sollte man ein totes Tier anfassen, da die Gefahr besteht, sich mit einer Seuchen zu infizieren oder verletzt zu werden.

Für die Regulierung des Versicherungsschadens stellt die Polizei oder der/die Jagdausübungsberechtigte eine Wildunfallbescheinigung aus. Vorher sollten Tierhaare und Wildblut nicht vom Fahrzeug entfernt werden, um sicher dokumentieren zu können, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von PIRO4D/Pixabay