Corona hält die Gesellschaft im Stillstand. Bei den Bemühungen, die Ver­brei­tung des Virus unter Kontrolle zu bekommen, akzeptieren die Bürger Be­schrän­kungen im öffentlichen Leben. Doch wie weit darf der Staat gehen? Der Mar­burger Journalist und Bürgerrechtler Franz-Josef Hanke über die Wahrung von Grundrechten im Zeitalter der Pandemie.

Express: Wie ist die aktuelle Arbeit der politischen Entscheidungsträger zu beurteilen?

Franz-Josef Hanke: Deutschland kann heilfroh sein, dass es eine Bundes­kanzlerin hat, die Populismus verabscheut und aufgrund iherer Erfahrungen in der DDR eine gewisse Sensibilität für den Schutz demokratischer Strukturen mitbringt. Leider gilt das nicht für ihren “Gesundheitsminister”. Während Angela Merkel sehr sensibel mit der Situation umgeht, hat Jens Spahn beispielsweise die Zwangsunterbringung beatmungspflichtiger Behinderter in Heimen durch­gesetzt.

Überaus betrüblich ist, dass der Deutsche Bundestag dieser be­hin­der­ten­feind­lichen Regelung ohne eingehendere Debatte zugestimmt hat. Ansonsten aber sind die meisten Entscheidungen, wie finanzielle Unterstützungspakete für Freischaffende und Gewerbetreibende, sehr erfreulich.

Insgesamt muss sich die Bevölkerung aber klar sein, dass die Krisenstäbe eine gewaltige Verantwortung tragen. Der tragische Freitod des hessischen Finanz­ministers Dr. Thomas Schäfer war ein trauriges Signal dafür, dass kein Mensch eine solch dramatische Situation alleine bewältigen kann.

Express: Ist die Art des Krisenmanagements geeignet, die Bürger mit ihren Sorgen abzuholen?

Franz-Josef Hanke: Im Großen und Ganzen ist das Krisenmanagement an­ge­messen, doch in Einzelfällen gehen Verantwortliche über das notwendige Maß hinaus. Beispielsweise eine Maskenpflicht oder ein Verbot sogenannter Hams­ter­käufe sind Überreaktionen, die möglicherweise mehr Verunsicherung und Ängste schaffen als Beruhigung. Sowohl das Tragen von Masken wie auch den Verzicht auf unnötige Einkäufe sollten die Verantwortlichen allein durch Bitten und Appelle an die Bevölkerung und nicht durch zwingende Anordnungen anstreben.

Verantwortliche in den Behörden müssen bedenken, dass viele Menschen von großen Sorgen und Ängsten bedrängt werden. Insofern verbieten sich alle Zwangsmaßnahmen wie Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre deswegen ganz besonders in der aktuellen Situation eine gute Möglichkeit, den Menschen wirtschaftliche Sorgen zu nehmen, sie am Ende aber auch auf Dauer mit einer krisenfesten Exis­tenz­sicherung zu beruhigen.

Auch besondere Gruppen wie geflüchtete oder behinderte Menschen müssen in jede Überlegung eingebunden werden. Traumatisierte Menschen dürfen nicht noch weiter traumatisiert und Behinderte nicht noch mehr behindert werden.

Dringend empfohlen sei allen Krisenstäben die Hinzuziehung psychologischen Sachverstands. Kostenlose Supervision für die Krisenstäbe wie auch für medi­zinisches und pflegerisches Personal wäre wünschenswert.

Erfreulich ist die große Selbstaktivierung der Bevölkerung. Ihre Solidarität miteinander ist nicht nur überlebenswichtig, sondern auch ein Ausdruck der Tatsache, dass der Staat letztlich die Summe aller Bürgerinnen und Bürger ist.

Express: Die Wirtschaft ist “heruntergefahren”, die Bereitschaft der Bevölkerung, Einschränkungen im öffentlichen Leben hinzunehmen ist groß. Wie weit darf der Staat in seinen Befugnissen gehen?

Franz-Josef Hanke: Der Schutz demokratischer Freiheiten ist oberstes Gebot. Auch wenn ein Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen durchaus sinnvoll ist, müssen Demonstrationen von Personen in Zwei-Meter-Abstand stattfinden können. Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit aller Maßnahmen muss nicht nur möglich sein, sondern gegebenenfalls auch auch in geeignete Protestaktionen münden können.

Behörden müssen jede Maßbnahme mit der angestrebten Wirkung und ihrer Eignung dafür sowie mit ihrer Erforderlichkeit öffentlich begründen. Sind weniger einschneidende Maßnahmen genauso geeignet, dann ist die ein­schneidendere Maßnahme aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verfassungswidrig.

Express: Wie steht die Bundesrepublik bei der Krisenbewältigung im Vergleich zu anderen Staaten?

Franz-Josef Hanke: Im Vergleich zu den meisten anderen Staaten steht die Bundesrepublik beim Krisenmanagement gut da. Verglichen mit den USA oder Großbritannien sowie vor Allem mit Ungarn ist das Krisenmanagement in Deutschland zuallererst lösungs- und sachorientiert und nicht auf macht­politische Vorteile für die Regierenden oder populistische Schuldzuweisungen an politische Gegner geprägt.

Notwendig ist allerdings auch der Blick über die Landesgrenzen hinaus. Die Absage an sogenannte “Corona-Bonds” und die Verschiebung von Hilfe für Flüchtlinge in griechischen Lagern sind beschämende Zeugnisse eines in­hu­manen Sankt-Florian-Prinzips. Ebenso global wie die Pandemie muss auch die Solidarität miteinander sein.

Express: Manövrieren sich gerade Gesundheit und Demokratie in einen Widerspruch?

Franz-Josef Hanke: Gesundheit und Demokratie bedingen einander. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt uneingeschränkt für alle Menschen. Diskussionen über eine sogenannte “Triage” in Form der Ent­schei­dung, wer eine medizinische Behandlung bekommt und wer eventuell nicht beatmet wird, sind eine eugenische Bankrotterklärung des Rechtsstaats.

Express: Wo liegen die neuralgischen Punkte bezüglich der Wahrung der Bürgerrechte?

Franz-Josef Hanke: Die Corona-Pandemie darf nicht zum Einfallstor für eine flächendeckende Massenüberwachung werden. Auch eine angebliche “Frei­wil­lig­keit” ändert an deren verheerender Wirkung auf die Freiheitsrechte nichts. Wenn Handys über Bluetooth Informationen miteinander austauschen, um später mögliche Kontakte mit Infizierten nachvollziehen zu können, dann kann die entsprechende App auch zum offenen Zugang für Hacker werden, wes­wegen Datenschützer vor solchem angeblichen “Virenschutz” warnen, der aus Angst vor dem Coronavirus gefährlichen Computerviren freien Zugang gewährt …

Je eher Menschen aus freiwilliger Einsicht in die Notwendigkeit auf unnötige Kontakte verzichten, umso weniger muss der Staat mit Zwangsmaßnahmen eingreifen. Insofern ist zum Schutz aller Mitmenschen eine strikte Einhaltung von Abstandsvorgaben und Kontakteinschränkungen auf freiwilliger Basis moralisch geboten. Wer sich nicht von sich aus an diese Vorgaben hält, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit und das eigene Leben, sondern auch durch eine mögliche Verbreitung von Covid 19 auch über mehrere Mittelsmenschen hinweg eine tödliche Ansteckung von Personen mit hohem Gesundheitsrisiko.

Alle staatlichen Maßnahmen müssen befristet bleiben und öf­fent­lich über­prüf­bar sein. Die föderale Struktur der Bundesrepublik wird zwar mitunter als “Hemm­schuh” oder Auslöser für einen Überbietungswettbewerb populistischen Aktionismus’ betrachtet, schränkt jedoch die Machtbefugnis Einzelner struk­tu­rell ein und stützt damit die Demokratie.

Niemand darf auf dem Weg zur “Eindämmung” der Pandemie “geopfert” werden. Menschenrechte – auch von Flüchtlingen und auch außerhalb von Deutschland – sind unteilbar. Das Asylrecht muss gewährleistet bleiben.

Express: Ein Ende der Ausnahmesituation mit der dahergehenden Ausweitung von Überwachungs- und Kontrollmechanismen ist derzeit nicht in Sicht. Was gilt es, bereits jetzt im Blick zu behalten?

Franz-Josef Hanke: Die Maßnahmen sollten keinesfalls zu früh aufgehoben werden. Schrittweise muss danach eine allmähliche Rückkehr zu einem neuen Alltag folgen. Dieses neue Leben muss sowohl die Gesundheit aller Mit­menschen als besonders wichtigen Wert respektieren als auch eine klare Absage an ein neoliberales Wirtschaftssystem auf Kosten von Gesundheit, Natur und Klima sowie des psychischen Wohlergehens der Menschen beinhalten.

Der spätere Wiederaufbau muss darum vor allem nachhaltige Strukturen anvisieren und neoliberale Ideologien entmachten. Wäre die Bundesrepublik den Forderungen der Bertelsmann-Stiftung nach Halbierung der Anzahl der Kranken­häuser gefolgt, so sähe die Versorgungssituation hier wohl genauso dramatisch aus wie in den USA, Großbritannien oder den Niederlanden. Gesundheit ist keine Ware, und das Universitätsklinikum Gießen und Marburg muss in Landeseigentum zurückgeführt werden.

Wer die Erfahrung der Pandemie als reinigende Katharsis versteht, kann daraus nachhaltige Lehren für die Zukunft ziehen. Der Spruch “Leistung muss sich wieder lohnen” bekommt eine ganz andere Bedeutung als bei neoliberalen Marktideologen, wenn “Leistung” als systemrelevanter Dienst für das Gemein­wohl verstanden wird. Das Coronavirus lehrt, Leben, Gesundheit, Solidarität und Engagement für die Mitmenschen höher wertzuschätzen als wirtschaftliche oder politische Macht.

Interview: Michael Arlt

Bild mit freundlicher Genehmigung von Michael Arlt