Coronaregeln für Hessen erneuert und ergänzt.

2G oder 3G – in Zukunft kann der Einzelhandel darüber selbst entscheiden. Das hat die Hessische Landesregierung kürzlich beschlossen. Die Betriebe können jetzt festlegen, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen – und so auf Abstand und Masken verzichten. Die Branche habe sich das gewünscht, erklärt die Hessischen Staatskanzlei in einer aktuellen Pressemitteilung. Aus Wiesbaden heißt es weiterhin: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden.“

Gleichzeitig hat die Landesregierung die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 07. November verlängert. Neu ist neben der Regelung für den Einzelhandel auch, dass Volksfeste ohne Einlasskontrollen und eingeschränkte Besucherzahlen stattfinden können – eine wichtige Entscheidung für Weihnachtsmärkte.
Jan Röllmann vom Stadtmarketing Marburg sieht in den Beschlüssen eine “rundum gute Entscheidung.” Auch er ist der Meinung, dass Artikel des alltäglichen Lebens nicht betroffen sein werden. Dass der Einzelhandel eigenständig vorgehen könne, bedeute auch persönliche Freiheit. In Marburg habe der Elisabethmarkt gezeigt, wie Volksfeste in Coronazeiten gut funktionierten. Für Weihnachtsmärkte und für Schausteller:innen stellten die neue Regelung Sicherheit dar. Sie könnten ihre nächsten Termine nun besser planen.

Neue Regeln gibt es zudem für Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime. Schüler:innen müssen Masken am Platz tragen und sich täglich testen, wenn in der Klasse ein positiver Schnelltest vorliegt. In Krankenhäusern müssen sich ungeimpfte Mitarbeiter:innen zwei mal pro Woche testen lassen. Alten- und Pflegeheime können in Zukunft auch Besuch empfangen, wenn es einen einzelnen Coronafall gibt.

LB

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg | Marbuch Verlag GmbH