Die hessische Landesregierung hat folgende Beschlüsse gefasst, die ab dem heutigen Montag, 8. März gelten:
- Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich zwei Haushalte mit max. fünf Personen treffen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht).
- Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen dürfen öffnen, alle weiteren Geschäfte können ein „Click & Meet“ anbieten.
- Freizeit und Amateursport ist entsprechend der Kontaktregeln möglich, das heißt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.
- In Fitnessstudios kann bei Einhaltung der Hygienevorschriften mit Einzelterminen trainiert werden – eine Person pro 40 Quadratmeter Trainingsfläche.
- Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit einem umfassenden Hygienekonzept öffnen – Terminvereinbarungen sind dabei notwendig, die Kontaktdaten müssen hinterlegt werden.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen – dazu zählen Terminvereinbarungen und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.
- Nach einer positiven Selbsttestung muss sich die getestete Person unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.
- Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.
Detaillierte Infos zu den Lockerungen gibt es auf der Website der hessischen Landesregierung. Der momentane Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert, das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 22. März angesetzt.
Christina Schmid
Bild mit freundlicher Genehmigung von Pixabay