Fast 850 Millionen Euro für UKGM / Verdi kritisiert fehlenden Schutz für Service-Mitarbeitende

Fast 850 Millionen Euro wollen das Land Hessen und die privaten Betreiber des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) in den nächsten zehn Jahren in die beiden Klinikstandorte in Gießen und Marburg investieren. Mit dem am Dienstag unterzeichneten „Zukunftspapier Plus“ sollen die Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region, die Qualität von Forschung und Lehre an den Medizin-Fachbereichen sowie die Arbeitsplätze im Klinikum gesichert werden.

Kritik an der Vereinbarung kam postwendend nach der Vertragsunterzeichnung von Verdi: Besonders kritisch sieht die Gewerkschaft den fehlenden Schutz vor Ausgliederung und Kündigung für die Beschäftigten der UKGM Service GmbH. „Diejenigen, die ohnehin nicht viel verdienen, müssen nun weiterhin um ihre Arbeitsplätze bangen. Die Politik hätte die Kolleg*innen vor den Erpressungen des Konzern schützen können“, sagt Gewerkschaftssekretär Fabian Dzewas-Rehm.

Ungelöst bleibt aus Sicht von Verdi ebenso die sich verschlechternde Versorgungsqualität im UKGM. Für Bevölkerung und Beschäftigte seien klare Vorgaben für verbindliche Personalmindeststandards dringend nötig, fordert die Gewerkschaft. Positiv sieht die Verdi, dass sich durch die Millionen-Investitionen der wirtschaftliche Druck auf die Beschäftigten verringere.

Aufkommen für die knapp 850 Millionen Euro zur Sicherung der Zukunft des Universitätsklinikums wird zu zwei Dritteln das Land Hessen. Das restliche Drittel kommt von den privaten Betreibern des Klinikums. Der Vereinbarung zwischen dem hessischen Wissenschaftsministerium, den Universitäten in Gießen und Marburg, sowie dem UKGM und seinen Betreibern Rhön-Klinikum und Asklepios waren langwierige und schwierige Verhandlungen vorausgegangen.

In dem „Zukunftspapier Plus“ sind unter anderem jährliche Investitionsmittel für neuestes medizinisches Gerät und Baumaßnahmen an beiden Standorten in Gießen und Marburg festgeschrieben, außerdem klare Regelungen für Berufungsverfahren an den Medizin-Fachbereichen in beiden Städten. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben ausgeschlossen, ebenso die Ausgliederung von Betriebsteilen – was allerdings nicht für die Mitarbeitenden der UKGM Service GmbH gilt. Das Land hat sich zudem ein Rückkaufrecht für das Klinikum gesichert, falls sich die UKGM-Eigentümerverhältnisse ändern. 

kro

Bild mit freundlicher Genehmigung von Gesa Coordes