Grüne Unterstützer wollen Stichwahl wiederholen

Die Marburger Rechtsanwälte Peter Hauck-Scholz und Reinhard Karasek haben Einspruch gegen die Oberbürgermeister-Stichwahl in der Universitätsstadt eingelegt. Nach ihrer Überzeugung ist es bei der Organisation der Wahl zu „erheblichen Fehlern“ gekommen. Bei der Marburger Oberbürgermeisterwahl hatte Amtsinhaber Thomas Spies (SPD) nur mit einem ganz knappen Vorsprung von 95 Stimmen gegen seine Herausforderin Nadine Bernshausen (Grüne) gewonnen. 

Nach Auskunft von Peter Hauck-Scholz handelt es sich bei der Wahlanfechtung nicht um eine Initiative der Grünen. Allerdings saß Reinhard Karasek als Vertreter der Grünen im Wahlausschuss der Stadt. Hauck-Scholz kandidierte 2016 für die Grünen im Stadtparlament und steht auf der Unterstützer-Liste für Nadine Bernshausen, die auch Juristin ist. Die beiden Rechtsanwälte fechten die Stichwahl gemeinsam mit sechs weiteren unbekannten Marburgern an. Zudem wurden – so Hauck-Scholz – 160 Unterstützungserklärungen eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass die Oberbürgermeister-Stichwahl im Herbst wiederholt wird. 

„Die Mängel sind gravierend“, so Hauck-Scholz. Vor allem springe die große Differenz zwischen versendeten und zurückgeschickten Briefwahlunterlagen ins Auge. So seien mehr als 4000 von der Stadt versandte Wahlscheine überhaupt nicht zurückgeschickt worden. Rund 180 Wahlbriefe wurden zwar noch an die Stadt versandt, kamen aber zu spät an. In zahlreichen Fällen seien die Wahlunterlagen erst in der zweiten Woche oder unmittelbar vor dem Wahltag zugestellt worden. „Damit wurde grob gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstoßen“, sagt Hauck-Scholz. 

Das grundsätzliche Problem liegt nach Einschätzung des Rechtsanwalts in der allzu kurzen Frist zwischen dem ersten Wahlgang am 14. März und der Stichwahl am 28. März: „Offensichtlich war dann die Masse von mehr als 18.000 Briefwahlanträgen innerhalb von wenigen Tagen nicht so zu bearbeiten, dass allen Wählerinnen und Wählern das Wahlrecht ermöglicht wurde.“ Damit liege der „schwarze Peter“ laut Hauck-Scholz beim Stadtparlament, das den Wahltermin festlegte. Tatsächlich hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. August 2020 beschlossen, die Wahltermine so zu legen. Allerdings einstimmig. Von keiner Partei gab es Nein-Stimmen oder Enthaltungen. 

Über die Wahlanfechtung entscheidet jetzt erneut das Stadtparlament, das am 28. Mai tagt. Wenn es dem Einspruch stattgibt, kann Oberbürgermeister Thomas Spies das Gericht anrufen. Wenn es den Einspruch zurückweist, können Hauck-Scholz und Karasek vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagen. Für die praktische Arbeit von Wahlsieger Spies ändert sich damit zunächst nichts. „Aber es schwebt ein Damoklesschwert über ihm“, so Hauck-Scholz. Der erfahrene Rechtsanwalt ist überzeugt: „Spätestens bei Gericht wird unsere Initiative erfolgreich sein.“ Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat 1995 die höchste Entschädigungssumme erstritten, die je in Europa an einen ehemaligen Psychiatriepatienten gezahlt wurde – eine halbe Million Mark. 

Dagegen schätzt der Direktor des hessischen Städtetages, Stephan Gieseler, die Chancen als „sehr gering“ ein: „Die Zwei-Wochen-Frist ist allgemein üblich“, sagt Gieseler. So wurden am 28. März in sechs weiteren Städten und Gemeinden Hessens Stichwahlen angesetzt – etwa in Wetzlar, Limburg und Oberursel. Um eine Wahl zu wiederholen, müsse es Anhaltspunkte dafür geben, dass es „echte Fehler rechtlicher Natur“ gegeben habe, so Gieseler. Auch Kommunalwahlexperte Norbert Kersting von der Uni Münster sieht die Chancen sehr skeptisch. 

Die große Differenz zwischen versendeten und zurückgeschickten Briefwahlunterlagen kann auch damit zusammenhängen, dass konservative Wähler weder für den Sozialdemokraten Spies noch für die Grüne Bernshausen stimmen wollten. Im ersten Wahlgang hatten noch mehr als 7000 Menschen für den CDU-Spitzenkandidaten Dirk Bamberger votiert. 

Unterstützt wird Hauck-Scholz vom früheren Städtetags-Direktor und Rechtsanwalt Dieter Schlempp. Dieser kritisiert jedoch nicht die Zwei-Wochen-Frist. Auf Anfrage erläutert er: „Für mich ist es erstaunlich, dass die Briefwähler ihre Unterlagen erst so spät bekommen haben.“ Die Stadt hätte dafür sorgen müssen, dass die Unterlagen rechtzeitig versendet werden. Dass zeitgleich fünf Wahlen auszuzählen waren, hätte man berücksichtigen müssen: „Das scheint nicht so richtig organisiert gewesen zu sein“, sagt Schlempp.

Daher rügen die Marburger Rechtsanwälte weitere Fehler bei der Wahlorganisation. So seien die Briefwahlunterlagen erst am Donnerstag und Freitag nach dem ersten Wahlgang versandt worden, so dass in vielen Fällen bereits damit zu rechnen gewesen sei, dass die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig genug ankommen. Auch die Hinweise, die Wahlbriefe möglichst direkt bei der Stadt abzugeben, seien fehlerhaft gewesen. Sie hätten bereits an alle Wahlberechtigten mit versandt werden müssen. Außerdem seien die angegebenen Briefkästen in der Innenstadt zum Teil überfüllt und in den Außenstadtteilen nicht vorhanden gewesen. 

Die Kritik an der Wahlorganisation hatte Marburgs Wahlleiter Dieter Finger bereits nach ähnlichen Vorwürfen seitens der Grünen scharf zurückgewiesen. Diese hatten angesichts des knappen Ergebnisses im Wahlausschuss zunächst eine Neuauszählung beantragt. Tatsächlich wurden dann aber nur die ungültigen Stimmen überprüft. Dies brachte jedoch keine Veränderung. Es blieb bei exakt 318 ungültigen Stimmen. 

Update: Das Verwaltungsgericht Gießen entschied am 25. Oktober 2022, dass die Stichwahl zum Oberbürgermeister gültig war.

Gesa Coordes

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg