Seit dem 1. März gelten bundesweit neue Corona-Schutzregeln: In Krankenhäusern und Pflegeheimen braucht es für den Einlass keinen Corona-Schnelltest mehr. Das gilt für Patienten, Besucher und Begleitpersonen. Auch das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) hat darauf reagiert. Für den Standort Marburg teilte das UKGM mit, dass dort “kein zertifizierter Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mehr vorgelegt werden” muss. Die Maskenpflicht gelte aber weiterhin im gesamten Klinikgebäude und für alle Personen. Dabei sei es erlaubt, entweder eine FFP2-Maske oder eine Atemschutzmaske (medizinischer Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.

Wer Symptome einer Corona-Infektion bei sich erkennt, solle aber trotz der neuen Regelung einen Anitgen-Schnelltest durchführen, empfiehlt das UKGM. Vor dem Klinikum auf den Lahnbergen gebe es dazu mittlerweile keine Gelegenheit mehr, denn der Testcontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) stehe nicht mehr zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Einlassregeln gibt es unter http://www.ukgm.de. Im Klinikum gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln (Händedesinfektion).

LB/pe

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