Die Landesregierung hat am Montagnachmittag (08. November) neue Schutzmaßnahmen vorgestellt.

Vergangenem Freitag galt in Hessen die erste Warnstufe der Pandemiebekämpfung – die war nötig geworden, weil die Krankenhäuser im Land insgesamt 200 belegte Intensivbetten meldeten. Da die Fallzahlen im Land steigen, hat das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung jetzt vier neue Maßnahmen beschlossen. Die Regelungen gelten ab Donnerstag (11. November).

Als erste Maßnahme wurde die 3G-Regelung erweitert. Nicht geimpfte Personen dürfen nur noch mit einem negativen PCR-Test an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen. “Das gilt für sämtliche Innenbereiche bei Veranstaltungen von Messen, Kulturbetrieb, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbank und Spielhallen und auch für Prostitutionsstätten,” so Ministerpräsident Volker Bouffier. Ein einfacher Anitgentest ist somit – etwa beim Restaurantbesuch – nicht mehr ausreichend.
Die zweite Maßnahme betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kundenkontakt haben. Sie müssen sich nun zwei mal in der Woche testen lassen. Ein Anitgen-Test ist dabei ausreichend.
Drittens wurden die Bestimmungen für Schulen verlängert. Schülerinnen und Schüler müssen auch in Zukunft drei mal in der Woche einen Anitgentest durchführen. Kommt in einer Klasse eine Infektion vor, müssen sämtliche Schüler für zwei Wochen eine Maske im Unterricht tragen und sich täglich testen lassen. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Januar 2022.
Als letzte Maßnahme hat das Corona-Kabinett eine Maximalquote bei Großveranstaltungen eingeführt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmenden dürfen höchsten zehn Prozent nicht geimpft sein. Voraussetzung bei diesen Personen ist auch ein negativer Test. Alle anderen müssen einen Impfnachweis vorlegen oder nachweisen, dass sie genesen sind.

LB

Bild mit freundlicher Genehmigung von Juraj Varga/Pixabay