Keine betriebsbedingten Kündigungen an den Universitätskliniken als Bedingung für millionenschwere Fördergelder.

Nun ist es offiziell: Das Land Hessen schüttet über die kommenden zehn Jahren etwa einen halbe Milliarde Euro für die Universitätsklinikuen Gießen und Marburg (UKGM) aus. Am Dienstag (18. Januar) teilte das Land mit, man habe mit dem UKGM und dessen Eigentümern – der Rhönklinikum AG und der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA – eine Vereinbarung getroffen. Die Rhön-Klinikum AG erhält noch in diesem Jahr 45 Millionen Euro. Der Fördermittelbetrag steigt jährlich, 2031 sollen es 54 Millionen Euro sein.

Daran geknüpft sind verschiedenen Bedingungen: Die UKGM GmbH verpflichtet sich für die nächsten zehn Jahren, auf betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich zu verzichten. In diesem Zeitraum muss die Rhön-Klinikum AG zudem die Gewinne, die sie mit dem UKGM erwirtschaftet, in die beiden Kliniken reinvestieren – sie dürfen nicht an Aktionäre ausgeschüttet werden.
Teile des Unternehmens wie Labore oder etwa die Küche darf das Unternehmen nicht mehr ausgliedern – es sei denn, das Land Hessen stimmt zu. Eine Ausgliederung sei dann möglich, wenn derzeit ausgegliederte Bereiche wieder in die Unternehmensstruktur überführt würden.
Für zukünftige Projekte werde sich das Land mit den Partnern auf eine “verbindliche Liste” einigen, wie es in der Presseerklärung heißt. Darin enthalten seien beispielsweise”Investitionen des Konzerns in Baumaßnahmen und medizinische Geräte”.

Die Vereinbarung enthält zudem eine sogenannten Change-of-Control-Klausel. Falls der Eigentümer des UKGM wechseln sollte, hat das Land die Möglichkeit, die Kliniken zurückzukaufen.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg