Land Hessen und Klinikbetreiber Asklepios / Rhön müssen ihren Streit um das Uniklinikum schnellstmöglich beilegen – das fordert die Landesärztekammer Hessen.

Im Streit ums Universitätsklinikum Gießen Marburg (UKGM) fordert die Landesärztekammer Hessen eine schnelle Einigung zwischen dem Land Hessen und den UKGM-Eigentümern Asklepios und Rhön-Klinikum. “Die Zukunft des Landes Hessen als Standort für universitäre Spitzenmedizin und Wissenschaft steht auf dem Spiel”, heißt es in einem Beschluss, den die Delegierten der Ärztekammer vergangene Woche formulierten.
Das Land Hessen und die Klinikbetreiber verhandeln seit Anfang des Jahres um die Zukunft des privatisierten Uniklinikums – bisher ohne Erfolg. Zur Diskussion stehen Fördermittel in Millionenhöhe, die das Land Hessen für das UKGM bereitstellen will. Zuletzt scheiterten die Gespräche, weil Rhön mitten in den Verhandlungen eine alte Vereinbarung mit dem Land kündigte.

In ihrem Beschluss stärken die Delegierten auch den Beschäftigten am UKGM den Rücken. Der Konflikt dürfe weder zu Lasten der Patient*innen noch zu denen der Mitarbeiter*innen ausgetragen werden.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Insbesondere die beim Land Hessen angestellten Ärztinnen und Ärzte ermöglichen dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg (und somit auch dem privatwirtschaftlichen Konzern Asklepios / Rhön) eine hohe Expertise im Bereich der klinischen Versorgung sowie in Forschung und Lehre”.
Für eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau seien aber auch alle anderen Mitarbeiter*innen “essentiell”, so die Delegierten. Das betreffe unter anderem auch die Beschäftigten in “sämtlichen medizinischen Ausbildungsberufen”.
Aus Sicht der Landesärztekammer ist es deswegen in beiderseitigem Interesse, dass beide Konfliktparteien ihren Streit beilegen: “In Zeiten von Fachkräftemangel auf allen Ebenen mahnen wir zudem an, dass es sowohl aus privatwirtschaftlicher Sicht als auch im Interesse des Landes Hessen sein muss, sich schnellstmöglich gütlich zu einigen“.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Georg Kronenberg