Das Regierungspräsidium Gießen hat für 2023 einen höheren Landesbasisfallwert genehmigt. Damit steht hessischen Krankenhäusern in diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung. Mit dem Wert wird der Basispreis für einzelne Leistungen und damit das Gesamtbudget jedes einzelnen Krankenhauses festgelegt.
„Die Vergütung der hessischen Krankenhäuser erhöht sich im Jahr 2023 um 4,37 Prozent“, berichtet der Gießener Regierungspräsident Christoph Ullrich.

Wie das Regierungspräsidium mitteilt, beträgt der Basisfallwert seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr 3.826,61 Euro, sondern 3.993,73 Euro ohne und 3.995,60 Euro mit Ausgleichen für Vorjahre. Im Ergebnis stehe so allen 147 Krankenhäuser in Hessen ein Gesamtbudget von rund 4,43 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Vergütung der hessischen Krankenhäuser erhöhe sich damit um 4,73, wie der Gießener Regierungspräsident Christoph Ulrich erklärt.
Vorausgegangen sei der Genehmigung eine Vereinbarung auf Landesebene zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Sozialversicherungsträger.

Krankenhäuser erhalten seit vielen Jahren für ihre jeweiligen Behandlungen keine individuelle Vergütung, sondern sogenannte DRG-Fallpauschalen. DRG steht dabei für Diagnosis Related Groups, was übersetzt diagnosebezogene Fallgruppen bedeutet. Um den Preis einer Fallpauschale für die Behandlung im Krankenhaus zu berechnen, wird die sogenannte Bewertungsrelation mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.
Bei einer natürlichen Geburt liegt die Bewertungsrelation beispielsweise bei einem Wert von 0,491 Punkten, der nun mit dem Basisfallwert von 3.995,60 Euro mulitipliziert wird. Das Ergebnis – 1.961,84 Euro – stellt die Vergütung für das Krankenhaus dar. Mit diesem Betrag werden sämtliche Behandlungskosten des Krankenhausaufenthaltes abgedeckt.

LB/pe

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