Wer in Marburg einen Gebrauchshund hält, kann sein Tier ab Januar 2025 von der Hundesteuer befreien. Die neue Regelung gilt unter anderem für Therapiebegleithunde.
Voraussetzung ist, dass die Therapiehunde eine entsprechende Prüfung abgelegt haben und in Marburg im Einsatz sind. Zudem können Diensthunde von Polizei- und Zollbeamt*innen sowie sogenannte Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten künftig von der Steuer befreit werden. Kommt der Hund aus einem Marburger Tierheim, müssen Halter*innen in den ersten 24 Monaten ebenfalls keine Steuer zahlen. Das hat das Marburger Stadtparlament im Dezember einstimmig entschieden. Bisher wurden im Stadtgebiet nur Assistenzhunde von blinden, tauben oder anderweitig hilfsbedürftigen Personen auf Antrag von der Steuer befreit.
Die Hundesteuer für Tiere, die ausschließlich zur persönlichen Lebensführung dienen, beträgt weiterhin jährlich 60 Euro für den ersten Hund, 66 Euro für den zweiten und 72 Euro für den dritten und jeden weiteren. Für gefährlich eingestufte Hunde ist der Steuersatz jeweils doppelt so hoch.
LB/pe