Die Impfstoffe “Sputnik V” und “Sinovac” werden in Deutschland nicht anerkannt / Worauf müssen Privatpersonen beim Thema Corona achten, wenn sie Menschen aus der Ukraine aufnehmen?

Wer mit dem russischen Impfstoff “Sputnik V” geimpft wurde, gilt in Deutschland rechtlich als nicht geimpft. Das trifft auch auf das Vakzin des chinesischen Herstellers Sinovac zu. Das bringt jedoch Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine mit sich. Denn dort haben viele Menschen ihre Immunisierung mit einem der beiden Impfstoffe erhalten. Das Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf weist deswegen darauf hin, das auch Menschen aus der Ukraine kostenlos geimpft werden können – jedoch mit einem der vier Impfstoffe, die in Deutschland anerkannt werden (Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson & Johnson und Novavax).

Informationen rund um die Corona-Impfung gibt es auf der Website des Landkreises. Dort sind alle Impfangebote in Marburg-Biedenkopf aufgelistet – sowohl Impaktionen als auch niedergelassene Arztpraxen, in denen ein Vakzin erhältlich ist.

Für den Fall einer Corona-Infektion gelten für geflüchtete Menschen – selbstverständlich – alle üblichen Regeln zum Infektionsschutz. Das teilt das Gesundheitsamt mit – besonders in Hinblick auf Privatpersonen, die in den kommenden Tagen Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zu Hause aufnehmen möchten.
Wer Erkältungssymptome bekommt, sollte möglichst umgehend Abstand zu anderen Personen halten, sich in einem anderen Raum aufhalten, Maske tragen und sich testen lassen. Wer trotzdem positiv getestet wird, muss für zehn Tage in Isolation – das gilt schon bei einem positiven Antigen-Schnelltest. Die entsprechende Person darf die Wohnung nur für einen PCR-Test verlassen.

Grundsätzlich müssen auch alle anderen Bewohner in einem betroffenem Hausstand in Quarantäne. Ausgenommen sind lediglich Personen, die

  • dreifach geimpft (geboostert),
  • doppelt/einfach geimpft und genesen, in jeglicher Reihenfolge,
  • frisch doppelt geimpft (ab dem 15. Tag nach Zweitimpfung bis maximal 90 Tage nach Zweitimpfung)
  • oder frisch genesen (ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Abstrich bis maximal 90 Tage nach Abstrichdatum) sind.

Für alle, die in Marburg helfen möchten, hat die Stadt im Georg-Gaßmann-Stadion eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.

LB/pe

Bild mit freundlicher Genehmigung von Sputnik V