Wer sich nicht an die Corona-Bestimmungen hält, muss in Marburg mit einem Bußgeld ab 500 Euro rechnen.

Ab heute gilt in Hessen Warnstufe 1 der Pandemiebekämpfung. Auch für die Gatronomie hat das Auswirkungen: Die Stadt Marburg kontrolliert ab Freitag (11. November) in Restaurants und anderen Freitzeiteinrichtungen, ob die neuen Vorgaben eingehalten werden. Wer als Gastronom Corona-Bestimmungen nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Das Ordnungsamt schickt 10 Kräfte zur Kontrolle durch Marburg.

In der Gastronomie können die Betreibenden selbst entscheiden, ob sie 2G oder 3G umsetzen möchten. Welche Regelung im Lokal gilt, darauf muss der Betrieb mit einem Aushang hinweisen. Gilt 2G, muss neben den Gästen auch das Personal geimpft oder genesen sein. Allerdings müssen Gäste und Personal keine Maske tragen und nicht mehr auf Abstand achten. Für die Betriebe entfällt die Kontaktdatenerfassung.
Möchte ein Restaurant 3G umsetzen, muss der Betreibende dafür sorgen, dass das Personal und die Gäste eine Maske tragen. Nur am Sitzplatz darf der Gast die Maske abnehmen. Auch Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen aber auch bei 3G nicht mehr erfasst werden.
Für Kinder und Jugendliche gibt es bei beiden Regelungen Ausnahmen: Im Alter von 6 bis 18 benötigen nur Kinder einen negativen Test. Für Personen unter 6 ist nicht einmal das nötig.

Dass die Corona-Regelungen vermehrt geprüft werden, hat sich auch der Deutsch Hotel- und Gaststtättenverband gewünscht. Restaurantbesitzer aus Marburg hat das Ordnungsamt bereits über die Kontrollen informiert und ihnen Hilfestellung gegeben, wie sie die Maßnahmen umsetzen können.

LB/pe

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